Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Beteiligung der GKV bei Behandlung in der Nähe existierender Implantate

Die unabhängige Infoseite über Zahnimplantate-implantate.com Forum Forum Beteiligung der GKV bei Behandlung in der Nähe existierender Implantate

  • Ersteller
    Thema
  • #281266 Antworten
    Ralf2
    Gast

    1) Ein Lob – wirklich informative Site!

    2) Meine Situation

    Ich habe einen herausnehmbaren, geschraubten Zahnersatz, dessen regelmäßige zahnärztliche Pflege medizinisch notwendig ist. Im Wesentlichen ist das jährliche Reinigung des Protheseninneren und Ersatz von Dämpfungselementen. — M.E. gleichzustellen mit Pflege/Wartung einer herausnehmbaren, natürlich getragenen Teilprothese.

    Aufbau: 3 Implantate 36-38, darüber 3 herausnehmbare Dämpfer, Prothese mit 3 Schrauben und Brücke über 35, gestützt von seitlichem Geschiebe von bekrontem 34.
    Die Prothese wird also sowohl von 3 Implantaten als auch einem natürlichen, überkronten Zahn mit Brückenausleger getragen.

    Dank ärztlicher Kunst kaut das Teil bis heute einwandfrei, keine Beschwerden, auch nicht vom Doktor über meine Zahnpflege.
    Die Konstruktion wurde vor Jahren eingesetzt und privat abgerechnet. Jetzt bin ich in einer Krankenkasse und diese lehnt alle Pflegekosten in der ersten Reaktion ab.

    3)
    Frage 1: GKV und Pflege teilweise implantatgetragener Prothesen

    Gelten die GKV-Bestimmungen zur Kostenübernahme von Implantaten auch für die regelmäßig med. notwendige Pflege von Prothesen, die -teilweise- implantatgetragen sind? Die Pflege besteht i.A. aus Schraubtätigkeit, Reinigung und Materialersatz wegen Verschleiß. Gehören die Dämpfer zur Prothese? Ist das eine „Suprakonstruktion“ laut Text vom Bund? Wenn nein, was gilt dann? Was gilt für den Brückenträgerzahn?

    Frage 2: GKV und Behandlung in der Nähe von Implantaten

    Was gilt bei Erkrankungen, z.B. Entzündungen/Zahnfleischrückbildungen/Zysten, sollten sie auch im Bereich der Implantate auftreten? Oder wenn etwas unter der teils vom Implantat, teils vom Nachbarzahn getragenen Brücke 35 passiert. Man stelle sich z.B. ein Steinchen vom Konservengemüse oder Brot vor, welches sich darunter so verklemmt, dass eine Behandlung notwendig wird. Die auslösende Ursache führt hier nicht auf ein Implantat zurück. Tägliche korrekte Zahnpflege, auch mit Superfloss, ist vorausgesetzt. Was gilt bei Unfall/Körperverletzung?

    Danke im Voraus,
    Ralf2, Patient aus D

Ansicht von 1 Antwort (von insgesamt 1)
  • Autor
    Antworten
  • #281267 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    leider gibt es ein Urteil, das besagt, dass alles, was mit implantologischen Leistungen zu tun hat und nicht durch die zur Zeit gültigen Ausnahmeregelungen in der GKV bezuschusst werden, keine GKV-Leistungen sind. Also: Keine chance, es sei denn ein Sachbearbeiter pennt.
    Früher wurden Implantate gelegentlich auch von der GKV bezuschusst/getragen. Selbst Reparaturen an Kronen dieser Implantate sind reine Privatleistung, kein Zuschuss!
    Einige Bereiche werden Ermessenssache bleiben, aber die Prothetik ist immer privat auch für den Zahn. Über Sinn und Unsinnhaben wir sicher ähnliche Gedanken.
    Ab 2005 ist Zahnersatz übrigens komplett privat. Sie haben dann die Wahl und sollten sich für eine bessere Versicherung entscheiden!
    Gruß
    B. Zahedi

Ansicht von 1 Antwort (von insgesamt 1)
Antwort auf: Antwort #281267 in Beteiligung der GKV bei Behandlung in der Nähe existierender Implantate
Deine Informationen:





<a href="" title="" rel="" target=""> <blockquote cite=""> <code> <pre class=""> <em> <strong> <del datetime="" cite=""> <ins datetime="" cite=""> <ul> <ol start=""> <li> <img src="" border="" alt="" height="" width="">

IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE

Implantologen mit Preisgarantie
Erweiterte Suche
Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024