Häufige Suchanfragen im Forum:
Beteiligung der GKV bei Behandlung in der Nähe existierender Implantate
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Thema
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1) Ein Lob – wirklich informative Site!
2) Meine Situation
Ich habe einen herausnehmbaren, geschraubten Zahnersatz, dessen regelmäßige zahnärztliche Pflege medizinisch notwendig ist. Im Wesentlichen ist das jährliche Reinigung des Protheseninneren und Ersatz von Dämpfungselementen. — M.E. gleichzustellen mit Pflege/Wartung einer herausnehmbaren, natürlich getragenen Teilprothese.
Aufbau: 3 Implantate 36-38, darüber 3 herausnehmbare Dämpfer, Prothese mit 3 Schrauben und Brücke über 35, gestützt von seitlichem Geschiebe von bekrontem 34.
Die Prothese wird also sowohl von 3 Implantaten als auch einem natürlichen, überkronten Zahn mit Brückenausleger getragen.Dank ärztlicher Kunst kaut das Teil bis heute einwandfrei, keine Beschwerden, auch nicht vom Doktor über meine Zahnpflege.
Die Konstruktion wurde vor Jahren eingesetzt und privat abgerechnet. Jetzt bin ich in einer Krankenkasse und diese lehnt alle Pflegekosten in der ersten Reaktion ab.3)
Frage 1: GKV und Pflege teilweise implantatgetragener ProthesenGelten die GKV-Bestimmungen zur Kostenübernahme von Implantaten auch für die regelmäßig med. notwendige Pflege von Prothesen, die -teilweise- implantatgetragen sind? Die Pflege besteht i.A. aus Schraubtätigkeit, Reinigung und Materialersatz wegen Verschleiß. Gehören die Dämpfer zur Prothese? Ist das eine „Suprakonstruktion“ laut Text vom Bund? Wenn nein, was gilt dann? Was gilt für den Brückenträgerzahn?
Frage 2: GKV und Behandlung in der Nähe von Implantaten
Was gilt bei Erkrankungen, z.B. Entzündungen/Zahnfleischrückbildungen/Zysten, sollten sie auch im Bereich der Implantate auftreten? Oder wenn etwas unter der teils vom Implantat, teils vom Nachbarzahn getragenen Brücke 35 passiert. Man stelle sich z.B. ein Steinchen vom Konservengemüse oder Brot vor, welches sich darunter so verklemmt, dass eine Behandlung notwendig wird. Die auslösende Ursache führt hier nicht auf ein Implantat zurück. Tägliche korrekte Zahnpflege, auch mit Superfloss, ist vorausgesetzt. Was gilt bei Unfall/Körperverletzung?
Danke im Voraus,
Ralf2, Patient aus D