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Beihilfebestimmungen NRW
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Thema
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Befund: 45 – 48 fehlen. 2 Implantate (45 und 47) geplant. Der behandelnde Zahnarzt bestätigt: „Freiende 45 infolge Entzündungen des Kiefers, Osteomyelitis in Regio 45,47. Durch die knochenprotektive Wirkung der Implantate wird einer fortschreitenden lokalen Alveolarfortsatzatrophie entgegengewirkt. Bei gestörten Seitenzahn- bzw. Kieferabstützungen OK/UK kann durch implantatgestützten Zahnersatz eine Kiefergelenküberlastung vermieden werden.“
Die Beihilfestelle und auch der Amtsarzt sehen die Anforderungen nach § 4 Abs.2b BVO nicht erfüllt und lehnen eine Übernahme der Kosten ab.
Ist das richtig? Wie soll ich – ohne Implantate – zukünfig richtig kauen können?