Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Beihilfebestimmungen NRW

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  • #306045 Antworten
    Karl Nil
    Gast

    Befund: 45 – 48 fehlen. 2 Implantate (45 und 47) geplant. Der behandelnde Zahnarzt bestätigt: „Freiende 45 infolge Entzündungen des Kiefers, Osteomyelitis in Regio 45,47. Durch die knochenprotektive Wirkung der Implantate wird einer fortschreitenden lokalen Alveolarfortsatzatrophie entgegengewirkt. Bei gestörten Seitenzahn- bzw. Kieferabstützungen OK/UK kann durch implantatgestützten Zahnersatz eine Kiefergelenküberlastung vermieden werden.“
    Die Beihilfestelle und auch der Amtsarzt sehen die Anforderungen nach § 4 Abs.2b BVO nicht erfüllt und lehnen eine Übernahme der Kosten ab.
    Ist das richtig? Wie soll ich – ohne Implantate – zukünfig richtig kauen können?

Ansicht von 1 Antwort (von insgesamt 1)
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  • #306046 Antworten
    zahedi
    Administrator

    hallo,
    die freiendsituation zählt nicht zu den von der beihilfe vollständig übernommenen befunden. allerdings werden die implantate wohl mit je 450€ zzgl. zahnersatz bezuschusst.
    gruß
    b. zahedi

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Antwort auf: Beihilfebestimmungen NRW
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