Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Beihilfe

  • Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 13599 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 22 Jahren von Petra aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #279259 Antworten
    Petra
    Gast

    Hallo!
    Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und hätte bei einem konventionellen Zahnersatz ein
    Anrecht auf Beihilfe vom Arbeitgeber. Ich weiß
    nicht genau wieviel von meinem Anteil erstattet

Ansicht von 4 Antworten – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Antworten
  • #279260 Antworten
    Petra
    Gast

    Entschuldigung!
    Da war ich wohl zu schnell und habe den halbfertigen Beitrag abgeschickt.
    Also ich weiß nicht genau wieviel ich bei konventionellem Zahnersatz erstattet bekäme
    ich glaube 50 oder 60 prozent von meinem Anteil. Auf meine Nachfrage wurde mir vom
    Personalbüro gesagt, daß Implantate nicht
    beihilfefähig seien.
    Kann mir jemand beantworten, ob das so richtig
    ist?
    Ich habe vier Implantate im OK -zwei rechts und zwei links- erhaltenund befinde mich in der Einheilphase.Die Frontzähne einschließlich der Eckzähne sind derzeit überkront. Es soll eine festsitzende Versorgung
    werden.
    Danke für Ihren Rat

    Gruß
    Petra

    #279261 Antworten
    Joanna
    Gast

    Hallo,

    diese Frage würde mich auch sehr interessieren ! Ich bin auch im öffentlichen Dienst und habe vor ca. 3 Monaten 1 Implantat bekommen. Die Krankenkasse zahlt natürlich nichts, aber was ist mit Beihilfe?

    Ich wünsche Allen schon jetzt Frohe Ostern !!!

    Joanna

    #279262 Antworten
    Bernd
    Gast

    Hallo,

    ich stehe kurz vor einem Implantat und habe mich daher erkundigt (Angestellter im öffentlichen Dienst).

    Nach Dursicht der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen kam ich zu der Erkenntnis, dass die Beihilfe hier nichts zahlt. Begründung (Kurzform): Beihilfe wird nur gezahlt wenn die Krankenkasse zahlt. Da dies bei Implantaten nicht der Fall ist, zahlt auch die Beihilfe nicht!

    Um sicher zu gehen rief ich dann noch bei unserer Beihilfestelle an (manchmal gibt es ja Spezialfälle), die mir aber meine Erkenntnis nur bestätigt hat!

    Bernd

    #279263 Antworten
    Petra
    Gast

    Hallo Bernd!

    Danke für Ihre Antwort. Das ist genau die Info
    die ich vom Personalbüro bekommen habe.
    Beihilfe wird nur gezahlt, wenn die Krankenkasse zahlt.

    Gruß Petra

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Antwort auf: Antwort #279262 in Beihilfe
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