Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Begründung für Steigerungssatz

  • Ersteller
    Thema
  • #301846 Antworten
    Anonym
    Gast

    Hat bereits jemand versucht, sich einen Steigerungssatz von mehr als 2,3 von seinem Zahnarzt schriftlich begründen zu lassen? Das wurde auf einer Webseite zum Thema „HuK-Plan“ vorgeschlagen.
    Wird das überhaupt so gemacht?

Ansicht von 6 Antworten – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Antworten
  • #301848 Antworten
    mariechen
    Teilnehmer

    Hallo Jutta,

    bei mir stand die Begründung gleich im Heil- und Kostenplan mit drin (hatte z. T. den sieben- und neunfachen Satz).

    Liebe Grüsse vom mariechen

    #301849 Antworten
    soriala
    Gast

    hallo, bei mir wird das manchmal ohne aufforderung gemacht. du kannst das selbstverständlich anfordern, das ist dein recht. du mußt es ja auch bezahlen! Je nach % zuzahlung erhöht sich ja auch deine selbstbeteiligung! das kann ganz schön heftig werden, wenn die kk nicht zahlt! ich bin privat, mit 40% eigenleistung. bei 3.5% bin ich dann genauso belastet wie ein pflichtversicherter. bzw. ist es noch teurer! gruß soriala

    #301850 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    es besteht über dem 2,3fachen Satz eine gestzliche BegründungsPFLICHT vom Behandler.
    Gruß
    B. Zahedi

    #301847 Antworten
    ilke
    Gast

    Hallo Juttak,der 2,3fache Satz ist der normale Satz von Privatversicherten der kann bis zum 3,5fachen je nach Schwierigkeit der Op erhöht werden was rechtens ist.Leider mußte ich auch hier lesen das der 7 bis 9 fache Satzt abgerechnet wird.Das ist unlauter und in meinen Augen Betrug .Achtung davor.Gruß

    #301851 Antworten
    Anonym
    Gast

    Vielen Dank für die Antworten.

    In welcher Form geschieht dann eine solche Begründung?
    Einfach bereits durch Angabe des Satzes 3,5 im HK-Plan oder erst durch eine kurze Erklärung in der Rechnung (z.B. Mehraufwand wegen dünnen Knochen o.ä.)?

    #301852 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Begründungen sind erst bei Rechnungsstellung zu geben. Dann in der Form, wie Sie es schon angedeutet haben.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Begründung für Steigerungssatz
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