Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


außergewöhnliche Belastung

  • Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 7644 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 17 Jahren von Moritz aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #302103 Antworten
    Heike
    Gast

    Guten Tag zusammen: erstmal, bin mit meinen neuen Zähnen mehr als happy, hab das auch schon öfters hier verkündet. Leider hab ich die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten zu spät gestellt….habe die Implantate im Okt. bekommen und den Biss im März…wenn ich beide Rechnungen zusammenpacke, käme ich weit über diese Schmerzgrenze, aber einzeln betrachtet nicht….

    Hat da Jemand Erfahrung, meiner Meinung nach ist das eine zusammenhängende Behandlung, nur hab ich keine Ahnung wie ich das meinem Finanzamt plausibel machen soll.

    Danke & Gruß Heike

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  • Autor
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  • #302104 Antworten
    Susanne
    Gast

    Hallo,
    und genau aus diesem Grund habe ich die Behandlung im Januar begonnen!
    Es gibt ja auch Behandlungen, die ziehen sich über Jahre hinweg, Nein- man kann nur die Belastung des jeweiligen Jahres ansetzen.
    Ich sammle nun auch schon seit Januar alle Kosten, auch den Kleinkram, der so hinzukommt, wie: Medikamentenkosten, Praxisgebühren etc.
    Am besten lass ich mir in diesem Jahr noch die Augen lasern, dann lohnt sich das richtig!

    #302105 Antworten
    jutta
    Gast

    Hallo,

    genauso sehe ich das auch. Am Besten soviel wie möglich in einem Jahr machen. Hatte es auch über 2 Jahre verteilt aber das ist schlecht, weil man jedes Mal erst wieder an den Grundbetrag herankommen muss ehe was zählt.

    Grüße Jutta

    #302106 Antworten
    Renate
    Gast

    Hallo,
    das wirklich jeder „Kleinkram“ zählt, wisst Ihr ja, also gleich ob beim ZA oder Arzt.
    Ein kleiner Tipp:
    Auch das „Fahrgeld“ zum und vom Arzt/ZA zählt dazu. Bitte möglichst Einzelfahrausweise angeben (sammeln muss nicht sein, da das Thermopapier verblasst), weil eine Tageskarte auch für Privatfahrten genutzt werden könnten; werden notfalls aber auch anerkannt.

    Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
    LG Renate

    #302107 Antworten
    Heike
    Gast

    Danke wenig hilfreich………….was solls…in meinem Fall zu spät, an EST war das letzte an ws ich gedacht habe….aber was ich weiß: bin glücklich mit meinen Zähnchen und würde es immer wieder handhaben.

    Gruß Heike

    #302108 Antworten
    Moritz
    Gast

    Wichtig hierbei: Entscheidend ist der Zeitpunkt
    der Zahlung!
    MfG

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Antwort auf: Antwort #302107 in außergewöhnliche Belastung
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