Häufige Suchanfragen im Forum:
Ausnahmeindikation bzw. Ausschlusskriterien
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 6141 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 13 Jahren, 2 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
Ich habe einen genetischen Defekt, nachdem bei mir kein zweiter Zahn nach dem Milchzahn nachgewachsen ist. Dieser Milchzahn ist jetzt entfernt worden und ich möchte mich nach den Bedingungen für die Kostenübernahmen für ein Implantat (GKV, TK) erkundigen.
Nach den Informationen liegt bei mir die Ausnahmeindikation vor. Jedoch bin ich nicht sicher, was der Abschnitt
“Wie bei den Ausnahmeindikationen unter Buchstabe a) und b) unterliegen Implantate, die im Zusammenhang mit der genetisch bedingten Nichtanlage von Zähnen erforderlich sind, nur dann der Leistungspflicht der Krankenkassen, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, weil das rekonstruierte Prothesenlager nicht belastbar ist. “? …
bedeutet. Kann mir jemand weiterhelfen? In meinem speziellen Falle sagte mein Zahnarzt, dass die 2 kleinen, obflächlichen Füllungen in dem Zahn, welcher hinter der Lücke gelgen ist, die Ausnahmeindikation nicht außer Kraft setzen sollten. Jedoch war er sich nicht sicher.
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Grüsse,
Steffen Brückner