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Ausnahmeindikation bzw. Ausschlusskriterien

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 6141 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 13 Jahren, 2 Monaten von Steffen Brueckner aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #306709 Antworten
    Steffen Brueckner
    Gast

    Hallo,

    Ich habe einen genetischen Defekt, nachdem bei mir kein zweiter Zahn nach dem Milchzahn nachgewachsen ist. Dieser Milchzahn ist jetzt entfernt worden und ich möchte mich nach den Bedingungen für die Kostenübernahmen für ein Implantat (GKV, TK) erkundigen.

    Nach den Informationen liegt bei mir die Ausnahmeindikation vor. Jedoch bin ich nicht sicher, was der Abschnitt

    “Wie bei den Ausnahmeindikationen unter Buchstabe a) und b) unterliegen Implantate, die im Zusammenhang mit der genetisch bedingten Nichtanlage von Zähnen erforderlich sind, nur dann der Leistungspflicht der Krankenkassen, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, weil das rekonstruierte Prothesenlager nicht belastbar ist. “? …

    bedeutet. Kann mir jemand weiterhelfen? In meinem speziellen Falle sagte mein Zahnarzt, dass die 2 kleinen, obflächlichen Füllungen in dem Zahn, welcher hinter der Lücke gelgen ist, die Ausnahmeindikation nicht außer Kraft setzen sollten. Jedoch war er sich nicht sicher.

    Vielen Dank für die Hilfe!!!

    Grüsse,
    Steffen Brückner

Ansicht von 3 Antworten – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Antworten
  • #306710 Antworten
    zahedi
    Administrator

    hallo,
    es müssen ja die überwiegende zahl der zähne nicht angelegt und eine konventionelle lösung nicht möglich sein.
    das wird je nach krankenkasse und beauftragten gutachter immer mal etwas anders entschieden. bleibt also nur: antrag stellen!!
    viel erfolg
    b. zahedi

    #306711 Antworten
    Melli
    Gast

    Hallo!
    Da kann man sich leider wenig Hoffnung machen, du wirst damit rechnen müssen, die Kosten selbst zu übernehmen. Die Krankenkasse zahlt Implantate nur, wenn fast alle Zähne fehlen oder bei Krebserkrankungen, etc.
    Ich habe dasselbe Problem und habe mich lange mit meiner Krankenkasse gezankt und mich schon sehr aufgeregt deswegen.
    Die Kasse zahlt leider nur die billigste und nicht unbedingt die sinnvollste Lösung. Wenn die Lücke anders versorgt werden kann (z.B. mit einer herausnehmbaren Prothese oder einer Brücke) wird sie die Kosten nicht übernehmen, auch wenn andere, gesunde Zähne dafür beschliffen werden müssen oder die Psyche drunter leidet.
    Ich hatte sogar ein Gutachten von meinen Zahnarzt, in dem er begründet, warum ein Implantat für mich die beste Lösung ist, aber das war der Krankenkasse egal.
    Meine Krankenkasse zahlt wenigstens 30 Prozent der Krone, weil ich ein lückenloses Bonusheft vorlegen kann. Ich habe zum Glück eine Zusatzversicherung, die die Hälfte von allem zahlt. Eine Zusatzversicherung kann ich sehr empfehlen, die hat sich bei mir schon gelohnt.
    Den Antrag würde ich trotzdem stellen, ich würde mir allerdings nicht allzu viel davon versprechen.
    Viele Grüße!

    #306712 Antworten
    Steffen Brueckner
    Gast

    Vielen Dank an euch! Das hilft mir sehr.

    Grüsse,
    Steffen

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Antwort auf: Antwort #306711 in Ausnahmeindikation bzw. Ausschlusskriterien
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