Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Abrechnungssatz

  • Dieses Thema hat 16 Antworten sowie 14587 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 1 Monat von Gabriele aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #291301 Antworten
    Ellen
    Gast

    Guten Tag,

    wie mir meine GKV mitteilte, sind implantologische Leistungen Privatleistungen, die der behandelnde Zahnarzt auch nach 3,5 fachen Satz abrechnen darf.
    Meine GKV zahlt die implantologischen Leistungen komplett (Ausnahmeindikation), aber nur den 2,3 fachen Satz – es sei denn, der Behandler liefert eine „gute“ Begründung für den 3,5 fachen Satz.

    Meine erste Überlegung (Patientensicht) war jetzt, dass ich mir einen Behandler suche, der bereit ist, zum 2,3 fachen Satz abzurechnen (und natürlich trotzdem gute Arbeit leistet).

    Ich wüßte aber jetzt doch mal gern, ob das aus Zahnarztsicht eine Frechheit vom Patienten ist?
    Oder ob die Begründung für den 3,5 fachen Satz „leicht“ zu erbringen ist?

    Liebe Grüße,
    Ellen

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  • Autor
    Antworten
  • #291302 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    eine Begründung ist in der Regel leicht zu erbringen. Bitte bedenken Sie, dass die Gebührenordnung im Jahr 1988 in Kraft getreten ist und die Implantologie damals nur für ganz einfache Fälle bekannt war.
    Gruß
    B. Zahedi

    #291303 Antworten
    mariechen
    Teilnehmer

    Hallo Ellen,

    ich wäre froh, wenn bei mir alles mit dem 3,5 fachen Satz abgerechnet werden würde (habe keinerlei Zusatzversicherung und bin Kassenpatient, muß alles selbst zahlen). Bei mir wird z. T. mit dem 9 fachen Satz abgerechnet, vieles auch mit 5 und 7 fachem Satz.

    Liebe Grüsse vom mariechen

    #291304 Antworten
    Snowflake
    Gast

    mit welcher Begründung wird bei dir dieser überhöhte Satz abgerechnet?

    LG Snowflake

    #291305 Antworten
    swatje
    Gast

    Die Beründung ist einleuchtend, wie ich finde…kleines Trostpflaster, muß auch alles selbst bezahlen…tja da stehen einem schon im Vorfeld die Haare zu Berge.

    Gruß Heike

    #291309 Antworten
    Ellen
    Gast

    Herzlichen Dank Dr. Zahedi. Seit 1988 ist ja wirklich viel Zeit ins Land gegangen…

    Liebe Grüße,
    Ellen

    #291307 Antworten
    Ellen
    Gast

    Hi Mariechen,

    das tut mir selbstverständlich leid für Dich und gleichzeitig muß ich für mich selbst leider sagen, dass ich mir das nicht leisten könnte.

    Liebe Grüße,
    Ellen

    #291306 Antworten
    Ellen
    Gast

    Hi Heike,

    welche Begründung wofür ist einleuchtend?

    Ich merke schon, die Patienten sind mir hier nicht wohlgesonnen, wenn ich um irgendwas quäke, wobei ich ansonsten dank der Ausnahmeindikation die Zahlung der Krankenkasse „in der Tasche“ habe.

    Aber diese Ausnahmeindikation bekommt man ja nun wahrlich nicht für „nur ein paar fehlende Zähne“. Und ich habe mir das nicht ausgesucht, ich bin damit geboren (wie mit noch ein paar weiteren „Defekten“). Außerdem könnte ich nicht, nicht mal wenn ich wollte, auf konventionellen und damit günstigeren Zahnersatz zurückgreifen. Ich erwarte auch nicht, dass ein Zahnarzt für mich für „lau“ arbeitet. Meine Erwartungen gehen da eher an die GKV.

    Liebe Grüße,
    Ellen

    #291310 Antworten
    HD
    Gast

    Für Patienten ist es eben schwer verständlich, warum 1 Implantat etwa so viel kostet wie eine Bandscheibenoperation oder etwa doppelt so viel wie eine Blinddarmoperation im Krankenhaus, bei einem Materialeinsatz von unter 200 Euro…
    Da ist doch in vielen Fällen ein gewisses Maß an Abrechnungsakrobatik im Spiel, zumal andere -deutsche!- Zahnärzte mit dem gleichen System das für deutlich unter der 1000-Euro-Grenze machen 😉

    #291311 Antworten
    Gabriele
    Gast

    mein Zahnarzt will für ein Implantat evtl. mit Sinuslift im Backenzahbereich € 3100,00. Ist das nicht ein wenig zu teuer??……und wo gibt es die Zahnärzte, die nicht so teuer sind in Berlin

    #291312 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    das ist sicher im oberen Segment, siehe Rubrik „Kosten“. Das müßte auch in Berlin günstiger gehen.
    Da hilft nur fragen.

    Gruß

    K.-J. Mathes

    #291313 Antworten
    Katrin
    Gast

    Hallo Ellen,

    von Berlin aus ist es ja „in jede Himmelsrichtung“ nicht weit in die neuen Bundesländer. Dort muss jeder Arzt von seiner Rechnung 10% abziehen – das nennt sich „Ostabschlag“ – gilt per Gesetz!!!

    Habe mich (leider) schon oft genug behandeln lassen müssen und kenne sowohl von meinem (Ost-)Kieferchirurgen bzw. Implantologen als auch von meiner (Ost-)Zahnärztin nur Sätze von max. 2,3 – und dann am Ende der Rechnung o.g. 10% Abzug.

    Wäre das nicht auch eine Überlegung wert?

    Grüße von Katrin

    #291314 Antworten
    Gabriele
    Gast

    Hallo Katrin,

    können Sie mir Ihre Zahnärztin nennen? Bitte nicht im Forum, sondern direkt an meine email-Adresse. Vielen Dank.

    #291308 Antworten
    Yann
    Gast

    Hallo,

    laut §5 Absatz 1 der GOZ darf die Höhe der einzelnen Gebühr nur bis zum 3,5 fachen des Gebührensatzes betragen.
    Das würde ich dann bei der Krankenkasse prüfen lassen!

    MfG
    Yann

    #291315 Antworten
    Katrin
    Gast

    Hallo Gabriele,

    wäre denn ein Arzt in Thüringen für Sie „lagemäßig“ interessant?

    MfG – Katrin

    #291316 Antworten
    mariechen
    Teilnehmer

    Hallo Yann,

    vielen Dank für die interessante Info. Ich glaube aber nicht, daß der Gebührensatz auch gilt, wenn nur privat abgerechnet wird.
    Hatte den HKP meiner Kasse vorgelegt, der Mensch meinte nur, ich solle mir ne zweite Meinung einholen, denn das wäre doch alles ganz schön teuer.

    @ Snowflake: als Begründungen stehen z. B.: zeitaufwendig, sehr schwierig, kompliziertes Verfahren.

    Liebe Grüsse vom mariechen

    #291317 Antworten
    Gabriele
    Gast

    Hallo Katrin,
    nein, leider nicht. Ich bin aus Berlin.

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