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Abrechnungssatz
- Dieses Thema hat 16 Antworten sowie 14587 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
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Thema
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Guten Tag,
wie mir meine GKV mitteilte, sind implantologische Leistungen Privatleistungen, die der behandelnde Zahnarzt auch nach 3,5 fachen Satz abrechnen darf.
Meine GKV zahlt die implantologischen Leistungen komplett (Ausnahmeindikation), aber nur den 2,3 fachen Satz – es sei denn, der Behandler liefert eine „gute“ Begründung für den 3,5 fachen Satz.Meine erste Überlegung (Patientensicht) war jetzt, dass ich mir einen Behandler suche, der bereit ist, zum 2,3 fachen Satz abzurechnen (und natürlich trotzdem gute Arbeit leistet).
Ich wüßte aber jetzt doch mal gern, ob das aus Zahnarztsicht eine Frechheit vom Patienten ist?
Oder ob die Begründung für den 3,5 fachen Satz „leicht“ zu erbringen ist?Liebe Grüße,
Ellen