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Abrechnungsfehler
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 6190 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 17 Jahren, 2 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Ich brauche professionelle Hilfe zu meiner Abrechnung.
Hier der Sachverhalt: Im Oktober 2003 ist mir der Zahn 46 enfernt worden und in diesem Zuge wurde auch ein Knochenaufbau mit Granulat durchgeführt.
Im Februar 2008 sind mir die Zähne 36 und 37 gezogen worden (Knochen wurde hierbei nicht beschädigt). Im selben Eingriff habe ich an den Positionen 36 und 46 Implantate setzten lassen. In der Region 36 – 37 ist dann noch eine Knochenimlantation (Ostim bone grafit material) durchgeführt worden (erst nach setzten des Implantates bei 36).
In der Abrechnung findet sich die Knochenimlantation aber für die Region 37 – 36 und 46 wieder. Auch eine Knochenspanentnahme ) und Membranverwendung (was auch immer das alles ist) ist für 36 – 37 und 46 berechnet worden. Was mich ebenfalls stutzig macht ist der Posten Konkretmententfernung an den Nachbarzähnen. Muss man von dieser etwas mitbekommen? Ich habe nicht mitbekommen, dass so etwas gemacht wurde.Frage: Kann eine Knochespanentnahme, Knochenimplantation, Op-Maßnahme z. Lagerbildung d. Alveolarf., Implantation v. allopl. Materialz. Weichteilunterf. und Membran einbringen vorgenommen werden, wenn der Zahn 46 bereits mit einem Knochenaufbau versorgt wurde.
Beim Eingriff selbst ist das Gebiet nur geöffnet worden, eine Bohrung vorgenommen worden und schließlich wurde das Implantat eingedreht und die Wunde wieder verschlossen.Ich habe das Gefühl, dass der Chirug einfach für beide Kieferseiten die selben Leistungen abgerechnet hat, obwohl diese nicht so durchgeführt wurden?
Um Mithilfe bin ich sehr dankbar, habe nämlich echt keine Ahnung und bin ziemlich verzweifelt.
Verena