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abgrenzung zahnersatz – zahnbehandlung

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 4607 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren von elculo aktualisiert.
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    Thema
  • #291148 Antworten
    elculo
    Gast

    bei mir spielt die abgrenzung eine grosse rolle, weil ich bei zahnersatz dazuzahlen muss und bei zahnbehandlung/-erhalt nicht.

    bei der gesamten behandlung ist das verhältnis ca. 50-50.

    kann mir jemand sagen, wo die genaue abgrenzung ist, bzw. wo der zahnersatz genau anfängt?

    welche teile der behandlung sind zahnerhaltung/-behandlung und welche zahnersatz? ist das jetzt individuell verschieden bei den kassen oder gibt es da allgemeingültige, objektive kriterien?

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  • #291149 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    dazu müßte die Rechnung/der Kostenvoranschlag vorliegen. So kann dazu niemand etwas sagen.

    Gruß

    K.-J. Mathes

    #291150 Antworten
    elculo
    Gast

    ich habe mir den kostenvoranschlag noch einmal angeschaut.
    der ist wie von der versicherung 2geteilt.
    der 1. teil betrifft den zahnerhalt. darin sind alle kosten enthalten, die mit dem implantat zusammenhängen.
    der 2. teil betrifft den zahnersatz. dort ist alles aufgelistet, was mit der krone zusammenhängt.

    demnach wäre die abgrenzung ja sehr einfach.

    was mich allerdings stutzig macht ist die auskunft meiner kasse nach meiner rückfrage, dass der knochenaufbau zum zahnersatz gehört. laut kostenvoranschlag ist es nicht so. zum glück war kein knochenaufbau erforderlich, aber ich bin jetzt von der logik her irgendwie irritiert.

    #291151 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    da haben Sie bestimmt etwas mißverstanden. So einfach ist die Abgrenzung ganz sicher nicht.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #291152 Antworten
    elculo
    Gast

    ich habe inzwischen mit meiner versicherung telefoniert. nach deren auslegung wird es für mich jetzt doch wesentlich teurer als vom zahnarzt angekündigt.
    nach meinung der versicherung ist jetzt nämlich so gut wie alles zahnersatz. das einzige was ich nicht bezahlen muss sind die röntgenaufnahmen.
    da ich 40% eigenanteil haben , muss ich dann also ca. 800 euro und nicht 400 wie ursprünglich gedacht, zahlen.

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Antwort auf: Antwort #291149 in abgrenzung zahnersatz – zahnbehandlung
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