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abgebrochenes Instrument im Zahn??

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 5178 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 7 Monaten von Konrad Jacobs aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #282754 Antworten
    diana
    Gast

    Hilfe, aufgrund einer Entzündung an der Z.wurzel bohrte mir ein ZA den Zahn auf. Erwähnte anschließend eine Wuzelspitzenres…
    War aufgrund dessen skeptisch und suchte meien ZA auf, der stellte beim röntgen eine Spitze im Kanal fest!! Kann mann die ziehen? Wenn nicht wer kommt für die folgekosten INCL. schmerzen auf… Bin ganz verzweifelt da ich keine Rechtschutz habe und auch kein Geld für eine evtl. Brücke….Wohne in Neuss und bin für jeden tipp dankbar. Gibt es Ärzte die auch ohne Resorption von oben quasi das ding ziehen können um den Zahn zu behalten?

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  • Autor
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  • #282755 Antworten
    Lorenz Jensen, ZA
    Gast

    Hallo Diana,
    als erstes mal wieder der obligatorische hinweis, daß es sich in diesem Forum eigentlich um Implantate dreht.
    Zweitens wollen wir mal wieder nicht so sein.
    Jede Wurzelbehandlung ist nur ein Versuch, einen Zahn zu retten. Will man da keinerlei Risiko eingehen, so muß man den Zahn gleich entfernen und ist von vorn herein bei der Situation mit der Lücke. Daß ein solches Instrument, das extrem lang und schmal ist, in einem Wurzelkanal bricht kommt des öfteren vor. Dies ist normalerweise auch nicht das Verschulden des Behandlers, es sei denn, er hat es unsachgemäß verwendet, was aber nicht wirklich beweisbar wäre.
    Sitzt das Fragment relativ nah vorn dran, so kann man es mit speziellen Instrumenten wieder entfernen. Die Kosten Hierfür werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
    Blockiert es den Kanal ganz am Ende, so kann man es erst einmal da belassen und abwarten, es gibt deutlich schlechtere Wurzelfüllungen als ein abgebrochenes Instrument. Falls es Beschwerden gibt oder Sie es einfach lieber entfernt haben wollen, so geht das mit Hilfe einer Wurzelspitzenresektion (zahlt die Krankenkasse) oder durch Entfernung des ganzen Zahnes, das zahlt die Krankenkasse natuerlich auch, nur an der Brückenversorgung hinterher haben Sie den üblichen Eigenanteil zu tragen.
    Insgesamt sind die Krankenkassen aber seit diesem Jahr sehr restriktiv wenn es um die Bezahlung von Wurzelbehandlungen geht, das ist nur noch in bestimmten Fällen statthaft, da die MIserfolgsquote einfach doch relativ hoch ist.
    Trotzdem viel Glück damit, L. Jensen

    #282756 Antworten
    diana
    Gast

    Danke für die Information sowie für die schnelle Antwort. Lieber Gruß Diana 🙂

    #282757 Antworten
    Konrad Jacobs
    Gast

    Ja, ich kann die Argumente von Dr.Lorenz nur voll bestätigen.

    Also den Zahn ziehen, ausserhalb behandeln und zurücksetzen replantieren kann man tatsächlich, wenn es sich um einen einwurzeligen Zahn handelt.

    Der Vorteil ist, daß die Wurzelabtrennung gering ist, wenn die Spitze des Instrumentes tief,also erreichbar von untern her sitzt.

    Aber gerade dann ist eine Resektion auch sehr erfolgreich.

    In Neuss kann das z.B. die Praxis Dr.Tegtmeier

    Ihr

    Konrad Jacobs

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Antwort auf: Antwort #282756 in abgebrochenes Instrument im Zahn??
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