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Abgebrochene Implantat-Behandlung

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    Thema
  • #308196 Antworten
    KaAn
    Gast

    Hallo,

    ich habe mir bei einem Zahnarzt eine zweite Meinung zu meinen Implantaten eingeholt (zwei Frontzähne sollen ersetzt werden). Dieser begann mit der Behandlung (Abdrücke nehmen, Interimsprothese im Labor anfertigen lassen), bevor der HKP bei mir angekommen und von mir unterschrieben worden ist. Da die Kosten sehr hoch waren, habe ich mich dazu entschieden, die Implantate bei meinem ursprünglichen Zahnarzt machen zu lassen. Bin ich jetzt dazu verpflichtet, Kosten für die nicht eingesetzte Interimsprothese zu bezahlen? Oder kann ich angeben, dass ich nach Erhalt des HKPs diese Prothese nicht haben möchte?

    Vielen Dank für eine Antwort!

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  • #308197 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    wenn Sie nichts unterschrieben haben, dann sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, irgendwas zu bezahlen.
    Aber mal ein Rat an alle. Frontzahnimplantate gehören sicherlich zur Königsdiziplin in der Zahnheilkunde und kosten, wenn es ordentlich werden soll, nunmal Geld. Bei einem „Dumping-Angebot“ wäre ich sehr vorsichtig, da ohne viel Aufwand ein gutes Ergebnis nicht klappt. Ich habe haufenweise Patientin in der Praxis, die sich nach fehlgeschlagener Frontzahnimplantation bei uns melden, damit wir das wieder in Ordnung bringen. Das ist meist nur mit unfassbar viel Aufwand wieder in den Griff zu bekommen und natürlich mit erheblichen Kosten verbunden.
    Ich wünsche Ihnen alles gute und ein glückliches Händchen bei der Entscheidungsfindung.
    Mit besten Grüßen
    Dr. kai Zwanzig

    #308198 Antworten
    NeedMedizin
    Teilnehmer

    Ich denke auch es wäre seltsam, wenn Sie das jetzt bezahlen müssten.
    Sie haben ja nichts unterschrieben und den HKP auch vorher nicht erhalten.

    Sollte da was kommen, würde ich mich vielleicht anwaltlich beraten lassen oder an eine Verbraucherzentrale wenden. Würde mir sehr suspekt vorkommen.

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024