Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


2,3 fach oder 3,5 fach

  • Ersteller
    Thema
  • #278969 Antworten
    Heilemann
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach einer Tumoroperation habe ich bei meiner gesetzl. Krankenkasse ein Kostenvoranschlag eingereicht. Es wird erstmal Knochen vom Becken in den Unterkiefer verpflanzt. Es wird jedoch nur der 2,3-fache Steigerungsatz übernommen, viele Positionen haben jedoch den 3,5 fachen Satz. Muss das auch bezahlt werden ? Was ist mit den Materialkosten, einschl. Einmal-Bohrersatz? Muß das auch übernommen werden ?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon im voraus.

    Jessica Heilemann

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  • Autor
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  • #278970 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Wenn der 3,5fache Steigerungssatz in Rechnung
    gestellt wird, liegt mit Sicherheit ein besonderer
    Schwierigkeitsgrad vor. Dies muß natürlich bezahlt werden, notfalls auch vom Patienten.
    Die anfallenden Materialkosten soweit sie berechnet werden können, ebenfalls.Zu den
    Bohrern gibt es verschiedene Gerichtsurteile.
    Sollte Ihre Krankenkasse bzw. Versicherung nicht bezahlen, sollte vor der Behandlung eine
    Vereinbarung mit dem Patienten getroffen werden, wer die Kosten übernimmt.

    M.f.G.

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Antwort auf: Antwort #278970 in 2,3 fach oder 3,5 fach
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024