Zahnmedizin und Medizin: GOZ-Referentenentwurf „völlig unzulänglich“

Berlin, 17. November 2008 – Die deutsche Zahnärzteschaft und die deutsche Ärzteschaft lehnen den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Referentenentwurf für eine neue (privatzahnärztliche) Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) als „insgesamt völlig unzulänglich“ ab und fordern grundlegende Korrekturen. Im
Rahmen einer außerordentlichen Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer
(BZÄK) wurde eine entsprechende Grundsatzerklärung einstimmig verabschiedet. Der
darin verkündeten Ablehnung des Entwurfs schloss sich die Bundesärztekammer (BÄK)
an. Die Rückweisung war das Ergebnis einer knapp dreiwöchigen Analyse des GOZ-
Entwurfs durch verschiedene Gremien von BZÄK, Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK) sowie verschiedener Berufsverbände. Die Ablehnung des
Referentenentwurfs durch die deutsche Zahnmedizin erfolgt deshalb in einmütiger
Geschlossenheit. Auch die BÄK weist den Entwurf als unverkennbaren Versuch zurück,
privatärztliche Gebührenordnungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, also
dem Bema oder dem EBM, anzugleichen, um so einer Einheitsversicherung den Weg
zu bereiten. Der Entwurf sei „fachwissenschaftlich fehlerhaft“ und konterkariere die
immer bedeutsameren Wechselbeziehungen zwischen Medizin und Zahnmedizin, so
äußerte die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK), die substanziell schärfste
Kritik. Die DGZMK gehe davon aus, dass der
vorliegende Entwurf auch vom Wissenschaftsrat
abgelehnt werde.

Die Grundsatzerklärung der BZÄK-Bundesversammlung im Wortlaut:

"Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer lehnt den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der GOZ“ als insgesamt völlig unzulänglich ab. Der vorliegende Entwurf genügt weder fachlichen Kriterien, noch auch nur annähernd
betriebswirtschaftlichen Zwängen in der Praxis. Die nach 21 Jahren überfällige
Anpassung der GOZ an die Steigerung des allgemeinen Preisindexes ist komplett
unterblieben. Statt der längst überfälligen Anhebung der Honorierung führt der
vorliegende Entwurf zu einer Absenkung. Das ist insgesamt für Patienten und die
Zahnärzteschaft unzumutbar.
Der Entwurf wird im Berufsstand keine Akzeptanz finden, wenn nicht mindestens
folgende Forderungen erfüllt sind:
• Es müssen die betriebswirtschaftlich notwendig erforderlichen
Rahmenbedingungen hergestellt werden, damit zahnärztliche Leistungen in der
erforderlichen Qualität erbracht werden können.
• Die Gebührenpositionen müssen den Inhalten der wissenschaftlichen
Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde folgen.
• Die sogenannte „Öffnungsklausel“ (§ 2a GOZ) muss ersatzlos gestrichen
werden. Sie ist grundgesetz- und europarechtswidrig. Die Möglichkeit zur freien
Vertragsgestaltung zwischen Patient und Zahnarzt muss wiederhergestellt
werden.
• Die Verankerung der Mehrkostenregelung des SGB V in der GOZ muss aus
fachlichen und rechtssystematischen Gründen ersatzlos gestrichen werden.
Der Verordnungsgeber ist nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
ausdrücklich verpflichtet, den berechtigten Interessen auch der Zahnärzte Rechnung zu
tragen. Der vorliegende Referentenentwurf verletzt diese Verpflichtung in eklatanter
Weise."

Letzte Aktualisierung am Montag, 17. November 2008