Werbung: Was Ärzte und Zahnärzte beachten sollten
Ärzte sind eine neue, beliebte Zielgruppe bei Anzeigenvertretern und
PR-Agenturen. Der Stiftung Gesundheit und dem Verein
Medizinrechtsanwälte ist das ein Dorn im Auge.
Ärzte und Zahnärzte bekommen derzeit verstärkt Angebote für mögliche
Werbemaßnahmen. Auslöser ist die vermeintliche Liberalisierung des
Werbeverbotes für Ärzte. Beispielsweise empfiehlt sogar die
Hamburgische Handelskammer den PR-Agenturen, sich verstärkt um Ärzte
als Kunden zu bemühen, heißt es in einem Schreiben dert Stiftung
Gesundheit. Doch die ist über den Ansturm auf die Ärzte nur mäßig
erfreut. "Die Änderungen der Normen vollziehen sich nur in kleinen
Schritten", stellt Dr. Peter Müller von der Stiftung Gesundheit fest.
Unverändert müssten Ärzte eine Vielzahl bindender Regeln einhalten, wie
etwa das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG), das
Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Teledienstegesetz (TDG) und das
ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Berufsrecht. Müller empfiehlt
deshalb, bei der Auswahl von Marketing-Dienstleistern auf die Kompetenz
im Gesundheitswesen zu achten: "Denn rechtlich wie ethisch ist Medizin
keine Ware wie Brot und Seife." Als Orientierungshilfe für Ärzte bietet
das Medizinrechts-Beratungsnetz daher eine kostenlose juristische
Erstberatung auch in Sachen Marketing. Das Medizinrechts-Beratungsnetz
ist eine gemeinsame Einrichtung von Stiftung Gesundheit und dem
Medizinrechtsanwälte e.V. (sp)
Quelle: Stiftung Gesundheit