Tätigkeitsschwerpunkt
Der Tätigkeitsschwerpunkt „Implantologie“ kann seit Januar 2005 direkt
bei der DGZI beantragt werden. Weiterführende Informationen hierzu gibt
gerne die Geschäftsstelle der DGZI unter Tel. 0800-DGZITEL oder FAX
0800-DGZIFAX. Um den Tätigkeitsschwerpunkt erlangen zu können, müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Das Zertifikat über das Curriculum „Implantologie“ einer wissenschaftlichen Gesellschaft
2. Der Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in der Implantologie
3. Der Nachweis von mindestens 200 gesetzten und versorgten Implantaten
oder 70 Patientenfällen (Eidesstattliche Erklärung, Übersendung von 10
OPGs)
4. Der Tätigkeitsschwerpunkt „Implantologie“ ist ab Datum der
Ausstellung auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung der Berechtigung
ist erneut ein Nachweis implantologischer Tätigkeit (mindestens 200
gesetzte Implantate oder 70 Patientenfälle sowie 100
Fortbildungsstunden) zu erbringen. Wer im Jahr 2000 zertifiziert wurde,
hat bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit, die entsprechenden
Fortbildungspunkte zu erwerben bzw. nachzuweisen und damit die
Verlängerung zu erlangen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt ist schriftlich bei der DGZI zu beantragen. Es wird eine Verwaltungsgebühr von 250,- € erhoben.