Neubeschreibung der Indikationsklassen in der Implantologie

Die Neubeschreibung wurde von den weiteren Berufsverbänden und Fachgesellschaften, die sich unter dem Dach der Konsensuskonferenz Implantologie in Deutschland vereinigen, übernommen

(s.u.).

Die Indikationsklassen in der dentalen Implantologie wurden letztmalig 2002 überarbeitet. Sie stellen keine festen Vorgaben dar, sondern sind als Behandlungsempfehlung für den „Normalfall“ in den jeweiligen Klassen anzusehen.

„Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Da die optimale Therapie aus verschiedensten Gründen (insbesondere anatomische, aber auch finanzielle) nicht immer durchgeführt werden kann, wurden die nachfolgenden Empfehlungen für die Regelfallversorgung aufgestellt“, heißt es in der vom BDIZ EDI überarbeiteten Präambel zu den Indikationsklassen.

Seit 2002 haben sich verschiedene neue Verfahren aber auch neue Implantate in der Implantologie etabliert, dem trägt die Neubeschreibung Rechnung. Bei Zahnverlust in der Unterkiefer-Front war wegen durchmesserreduzierter Implantate eine Neubewertung notwendig, bei reduziertem Restzahnbestand wird nun die Prognose von Pfeilerzähnen berücksichtigt, bei Freiendlücken der Zahn 7.

„Für uns steht eine qualitativ hochwertige Zahnheilkunde und damit eine den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen folgende Implantologie im Vordergrund“, begründet BDIZ EDI-Präsident Christian Berger die Überarbeitung.

Die Konsensuskonferenz hat die Neubeschreibung der Indikationsklassen des BDIZ EDI allerdings nicht übernommen. Die vier weiteren Fachgesellschaften/Berufsverbände – der Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO), die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e.V. (DGI), die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie e.V. (DGZI) und die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) – haben die Vorschläge des BDIZ EDI abgeändert und eine deutlich restriktivere Einteilung formuliert:

Die Indikationsklassen zur Implantattherapie nach dem „Konsensuspapier“ der Verbände BDO, DGMKG, DGI und DGZI

Implantattherapie

Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der
Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Da die optimale Therapie aus verschiedensten Gründen
(anatomische, aber auch wirtschaftliche) nicht immer durchgeführt werden kann, wurden die nachfolgenden
Empfehlungen für Regelfallversorgungen aufgestellt.
Indikationsklassen für Regelfallversorgungen in der Implantologie

Klasse I Einzelzahnersatz und Schaltlücke:

Klasse Ia „Frontzahnersatz“
Wenn Zähne der Oberkiefer-Front fehlen → 1 Implantat je fehlendem Zahn
Wenn Zähne 32-42 der Unterkiefer-Front fehlen → Indikation für 2 Implantate
Wenn Zähne 33-43 der Unterkiefer-Front fehlen → Indikation für 2-4 Implantate unter Berücksichtigung der speziellen anatomischen Verhältnisse
Einzelzahnlücken der Unterkiefer-Front → Indikation für 1 Implantat

Klasse II Reduzierter Restzahnbestand und Freiendlücke:

Grundsatz:
Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln konventioneller Prothetik.
– Für eine festsitzende Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel 8 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer in der Regel 6 Pfeiler. Natürliche Zähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
– Für eine herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel 6 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer in der Regel 4 Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen
.

Klasse IIa „Freiendlücke“

Zahn 8 fehlt: → in Ausnahmefällen Indikation zur Implantation
Zähne 7 und 8 fehlen: → Indikation für 1 Implantat
Zähne 6 bis 8 fehlen: → Indikation für 1-2 Implantate
Zähne 5 bis 8 fehlen: → Indikation für 2-3 Implantate
Zähne 4 bis 8 fehlen: → Indikation für 3 Implantate

Klasse III Zahnloser Kiefer :

Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes
im zahnlosen Oberkiefer: → 8 Implantate
im zahnlosen Unterkiefer:→ 6 Implantate

Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 03. Dezember 2008