Konsensuskonferenz Implantologie: Schwierige, aber auch konstruktive Gespr
Konsensuskonferenz Implantologie:
Schwierige, aber auch konstruktive Gespräche mit der KZBV
Die erste ordentliche Sitzung der Konsensus-Konfernez Implantologie
(KK) in diesem Jahr hatte politische Gäste: Auf Einladung des
BDIZ/EDI-Vorsitzenden Dr. Helmut B. Engels waren Vertreter der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) unter Führung des
Amtierenden Vorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz zu der Sitzung in
Frankfurt gekommen, um die beim Bewertungsausschuss zur Entscheidung
anstehende Abbildung der sog. implantologischen Ausnahmeindikationen im
BEMA zu diskutieren. In einzelnen Punkten war es eher leicht, eine
gemeinsame Linie zu finden – in anderen noch nicht erfolgreich.
Über die Ablehnung des im Herbst von der KZBV und den Krankenkassen
vorgestellten gemeinsamen Antrags an den Erweiterten
Bewertungsausschuss sind sich die KK und die KZBV nun einig.
Zu den Aspekten, über die seitens der implantologischen Gesellschaften
und der KZBV Einigkeit bestand, gehört auch die überaus geringe Anzahl
echter Ausnahmeindikationen. Die bisher im Bewertungsausschuss
diskutierten Zahlen liegen demnach weit über den tatsächlichen Daten,
was die Konsensuskonferenz auch mit Material belegen konnte. Sehr
anschaulich machte das eine von Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller,
Universitätsklinikum Köln, vorgelegte Auswertung über einen Zeitraum
von fünf Jahren. Dort wurden insgesamt 110 Patienten im Rahmen von
Ausnahmeindikationen versorgt – im Durchschnitt mit vier Implantaten
pro Fall. Hochgerechnet auf das Bundesgebiet bedeutet dies einen
Behandlungsbedarf von deutlich unter 1000 Fällen pro Jahr. Da es sich
gemessen an der vertragszahnärztlichen Versorgung um eine verschwindend
geringe Zahl handelt, besteht allein deshalb schon keine
Rechtfertigung, hierfür eine Leistungsbeschreibung im allgemeinen
Bewertungsmaßstab (BEMA) vorzunehmen.
Ebenfalls im Grundsatz Übereinstimmung – wenn auch nach schwieriger
Diskussion –erreichten die Mitglieder der Konsensuskonferenz und die
Vertreter der KZBV in der Frage der Art der Behandlungen für diese
Patientenklientel. Es wurde festgehalten, dass die Fälle der
Ausnahmeindikationen sich durch ein außerordentlich hohes Maß an
Individualität auszeichnen und nicht allgemein beschreiben lassen. Die
an der Diskussion Beteiligten sahen daher auch keine fachliche Basis
für eine Beschreibung im Rahmen des zahnärztlichen Bewertungsmaßstabes
(BEMA): Allgemeine Leistungsbeschreibungen für die implantologische
Behandlung werden wegen der großen Individualität der
Ausnahmeindikationen nach § 28 SGB V Satz 1 der notwendigen Versorgung
dieser Patienten auch nicht annähernd gerecht.
Falls der Erweiterte Bewertungsausschuss aber an einer Beschreibung der
Implantologie bei Ausnahmeindikationen festhält, gehen die Überlegungen
der Konsensuskonferenz in Richtung auf die Festlegung weniger
befundorientierter Festzuschüsse.
Die in diesem Fall notwendigen Verhandlungsinhalte hat sich die KZBV
als ihre ureigenste Aufgabe vorbehalten. Der Vorschlag der
Konsensuskonferenz ist der KZBV nun bekannt, ebenso die Bedenken der
implantologischen Fachverbände gegen eine Vielzahl detaillierter
Leistungsbeschreibungen. Die KZBV hat angekündigt, mit einer eigenen
Verhandlungsposition in den Erweiterten Bewertungsausschuss zu gehen.
Sowohl die KK als auch die KZBV fordern aber übereinstimmend, die
Kompetenz der implantologischen Gutachter intensiver zu nutzen und sie
auch hinsichtlich der Ausnahmeindikationen genauer zu schulen. Sollte
die KZBV Hilfestellung bei der Formulierung von Kriterien für die
Begutachtung benötigen, haben die Fachgesellschaften Unterstützung
zugesagt.
Für Rückfragen der Redaktionen:
Dr. Helmut B. Engels, BDIZ/EDI-Vorsitzender