Klare Positionierung zur klinischen Anbindung der Weiterbildung von DGMKG, BDK und BDO

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand diesmal die politische Entwicklung auf Bundesebene: der Verlauf der Koalitionsverhandlungen, die zu erwartende Umsetzung einer neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und nicht zuletzt die Bestrebungen der Bundesärztekammer, sich mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungsunternehmen auf ein gemeinsames Konzept zur GOÄ-Novellierung zu verständigen.
 
Ganz erheblichen Raum nahm die Diskussion der drei Fachverbände und Gesellschaften ein, wie die Bestrebungen nicht weniger Landeszahnärztekammern zu bewerten sind, die klinische Anbindung der Weiterbildung sukzessive aufzugeben. Nicht zuletzt im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung sprachen alle beteiligten Redner zu diesem zentralen Punkt der fachzahnärztlichen Berufsgrundlage.
 
„Theoretische Curricula werden dem Anspruch an eine klinisch angebundene Weiterbildung zum Fachzahnarzt nicht gerecht. Diese Bestrebungen stellen die Qualität der Weiterbildung – auch im internationalen Vergleich – in Frage und sind abzulehnen,“ betonte Dr. Dr. Wolfgang Jakobs, 1. Vorsitzender des BDO. „Es ist ermutigend,“ ergänzte Prof. Dr. Dr. Alexander Hemprich, Präsident der DGMKG, dass der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, in seinem Grußwort zur 30. BDO-Jahrestagung der Loslösung der praktischen Weiterbildung von klinischen Einrichtungen eine Absage erteilt hat. Ich entnehme daraus, dass wir insoweit eine Revision der Musterweiterbildungsordnung erwarten dürfen.“ Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK: „Die Zusammenarbeit der fachzahnärztlichen Verbände ist notwendig, um die spezifischen Interessen gemeinsam vertreten zu können. Wir fordern, das hohe Niveau der Weiterbildung in Deutschland beizubehalten  und weiter auszubauen. Dies dient sowohl den Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber unseren Patientinnen und Patienten.“
 
Letzte Aktualisierung am Freitag, 22. November 2013