GOZ 2008 ist Thema beim 11. BDIZ EDI Symposium in Berlin
Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ
EDI) bietet während seines zweitägigen Symposiums zum Thema:
„Innovationen auf dem Prüfstand: Metall versus Keramik – 2D- versus 3D-
Diagnostik“ ein dreistündiges Seminar zur Bewertung der neuen GOZ. Am
Freitag, 16. November 2007 vergleicht und bewertet der
Medizinrechtsexperte und Justitiar des BDIZ EDI, Rechtsanwalt Dr.
Thomas Ratajczak (Sindelfingen), im Hotel Maritim in Berlin den
aktuellen Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit der
GOZ von 1987 sowie mit BEMA, GOÄ und HOZ. Mit seinem
Schutzbrief-Projekt zeigt der BDIZ EDI einen Weg aus dem Dilemma mit
Abrechnungen, bei denen sich Zahnarztpraxen immer häufiger mit
Rückfragen oder Erstattungsproblemen durch Private Krankenversicherer
konfrontiert sehen.
Bei Lektüre und Bewertung des neuen GOZ-Entwurfs sind BDIZ
EDI-Justitiar Dr. Thomas Ratajczak zwei Umstände besonders ins Auge
gefallen:
· Der GOZ-Entwurf übernimmt in weiten Teilen die Leistungsinhalte des
BEMA 2004. Die „BEMAisierung“ war erwartet worden. Die Übernahme von
BEMA-Vorgaben erfasst meist auch die sog. Leistungslegenden, in denen
Hinweise zu Abrechnungsausschlüssen und
Nebeneinanderabrechungsmöglichkeiten enthalten sind. Hier bietet der
BDIZ EDI Abrechnungstipps an.
· Die Anzahl der GOZ-Ziffern nimmt gegenüber dem Stand der GOZ 1987
deutlich zu. Das liegt zum Teil an der Aufnahme neuer Gebührenziffern
(besonders in den Bereichen Prophylaxe, Parodontologie und
Implantologie), zum Teil an der Übernahme einer Vielzahl von bisher
über § 6 Abs. 1 GOÄ abrechenbaren GOÄ-Positionen in den
Leistungsinhalten der GOZ (insbesondere alle Röntgenleistungen und
zahlreiche chirurgische Leistungen).
Im Seminar am Freitag, 16. November 2007 von 9 bis 12 Uhr im Hotel
Maritim erläutern Dr. Ratajczak sowie BDIZ EDI-Präsident Christian
Berger anhand der in BDIZ EDI konkret veröffentlichten GOZ-Synopse,
warum die Punktwert-Erhöhung des GOZ-Entwurfs – orientiert an der
Vergütung für identische Leistungen im deutschsprachigen Ausland –
nicht ausreichend ist. „Auch künftig soll der Zahnarzt in Deutschland
zu deutlich niedrigeren Sätzen arbeiten“, bewertet Christian Berger den
vorliegenden Entwurf.
Neben dem Thema GOZ wird das Schutzbrief-Konzept des BDIZ EDI
vorgestellt. Wie bei einem Kfz-Schutzbrief gibt der „Schutzbrief
zahnärztliche Abrechnung“ in strittigen Fällen bzw. bei Rückfragen von
PKVen mehr Rechtssicherheit, übernimmt die außergerichtliche
Korrespondenz sowie prüft die Kostenvoranschläge.
Am 16. November findet auch das für den BDIZ EDI bereits zur Tradition
gewordene Berufspolitische Forum im Rahmen des Symposiums statt.
Aktuelles Thema: Zahnheilkunde im Wandel.
Bundeszahnärztekammerpräsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp und weitere
Experten informieren über die Veränderungen der Versorgungslandschaft
durch GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
und Versicherungsvertragsgesetz.
Am 17. November schließt sich das wissenschaftliche Programm zu den
Themenkomplexen „Metall versus Keramik“ und „2D- versus 3D-Diagnostik“
unter Leitung von BDIZ EDI-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. Joachim E.
Zöller an. Am Morgen beleuchten Hochschulprofessoren und Praktiker
gemeinsam, was der Werkstoff Keramik in der Implantologie kann und was
nicht. Auch am Nachmittag setzt der BDIZ EDI auf die Kombination
Wissenschaft und Praxis. Thema sind die bildgebenden Verfahren. Ist
analog out und digital in? Höhepunkt an diesem Tag wird eine Live-OP
mit Dr. Detlef Hildebrand (Berlin) sein: 3D-Diagnostik, Auswertung und
chirurgische Umsetzung.
Das 11. BDIZ EDI Symposium findet vom 16. bis 17. November im Hotel Maritim Berlin statt. Anmeldungen unter www.bdiz.de.