Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 vom Bundeskabinett beschlossen
Die Verordnung dient der Anpassung des
Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten
Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung. So
werden häufig erbrachte Leistungen in das Gebührenverzeichnis
aufgenommen, um eine indikationsgerechte Versorgung abzubilden und eine
klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen (z.B. bei Kunststofffüllungen).
Die Zahnärzte werden verpflichtet, dem
zahlungspflichtigen Patienten bei besonders hohen Kosten für
zahntechnische Leistungen einen Kostenvoranschlag anzubieten und auf
Wunsch zu erstellen.
Insgesamt bietet die GOZ-Novelle – bei einem
verantwortungsvollen und maßvollen Umgang aller Akteure mit den
vorgesehenen Neuregelungen – einen für alle Seiten gangbaren Kompromiss,
mit dem der von allen Beteiligten seit langem beklagte Stillstand bei
der Überarbeitung des privatzahnärztlichen Gebührenrechts überwunden
werden kann.
Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf
bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2012 in
Kraft treten.
Hier können Sie den Beschluss mit der neuen GOZ 2012 herunterladen .
Hier geht zum Vergleich zur aktuellen GOZ von 1988 .