Einmütig und einstimmig: Alle Berliner Zahnärzte lehnen vorliegenden Referentenentwurf ab
Der zahnärztliche Berufsstand misst dieser Thematik eine existentielle Bedeutung bei und erwartet vom Gesetzgeber die Berücksichtigung ihrer mehr als angemessenen Interessen“, betont Zahnärztekammerpräsident Dr. Wolfgang Schmiedel.
Dabei haben sich die Berliner Zahnärzte keineswegs pauschal geäußert, sondern Schwerpunkte formuliert, die Priorität bei der Überarbeitung des Referentenentwurfs haben sollten. Dazu gehören beispielsweise Stichworte wie die ersatzlose Streichung des sog. „Zielleistungsprinzips“ und die Überarbeitung der Bereiche „Auslagenersatz“ und „Verbrauchsmaterialien“. Nicht zuletzt fordern die Berliner Zahnärzte den Gesetzgeber auf, eine regelmäßige Anpassung der Gebührenordnung sowie eine entsprechende Inflationsklausel in der Gesetzgebung festzuschreiben. Als ebenso notwendig wird erachtet, den „nachgewiesenen Anstieg der Praxiskosten“ und „den Kaufkraftverlust seit 1988 vollständig bei der Festsetzung des Honorarpunktwertes zu berücksichtigen.“ In geschlossener Front steht die Berliner Zahnärzteschaft auch hinsichtlich ihrer deutlichen Ablehnung einer Öffnungsklausel.
„Der Berufsstand ist, wie man an den Positionen sieht, zu konstruktiven Debatten bereit“, so Dr. Schmiedel, „aber es muss auch allen Verantwortlichen in der Politik auf Länder- und Bundesebene deutlich sein, dass erwartet wird, dass dieses Angebot auch angenommen wird und die Vorschläge nicht nur auf offene Ohren stoßen, sondern auch in den gesetzlichen Regelungen ihren Niederschlag finden.“