BZÄK-Präsident Weitkamp: Unverständnis über Praxisinspektionen in verschiedenen NRW-Regierungsbezirk
"Es ist geradezu fatal, wenn man sich die bürokratische Vorgehensweise
in einigen nordrhein-westfälischen Regierungsbezirken bei den derzeit
stattfindenden Praxiskontrollen ansieht", kritisiert der Präsident der
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. Unlängst waren
Landeszahnärztekammern noch von ihren zuständigen Landesbehörden
aufgefordert worden, die in der Medizin/ZahnMedizin bestehenden
Vorschriften zur Praxisführung auf Entbürokratisierungspotenziale hin
zu überprüfen. "Doch statt diese eingestandene Überbürokratisierung
endlich abzubauen, werden nun Praxiskontrollen und -begehungen
angeordnet und umfangreichste Listen von den Praxisinhabern
angefordert, die nichts über die Qualität der entsprechenden Praxis
aussagen", stellt Weitkamp fest. So etwa die geforderte "Vorlage des
Nachweises der Sachkenntnis" derjenigen Techniker, die für die
Instandhaltung der zahnärztlichen Behandlungseinheit zuständig sind
etc.!
Selbstverständlich sei die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen
ebenso sicher zu stellen, wie die vernünftiger Arbeitsschutzmaßnahmen.
Nach Ansicht des BZÄK-Präsidenten wäre es zumindest sinnvoll gewesen,
die Verabschiedung einer derzeit in Arbeit befindlichen, auf die
speziellen Belange einer Zahnarztpraxis zugeschnittenen
Hygienerichtlinie abzuwarten.
Da das Vorgehen in NRW wohl als zweifelhaftes Pilotprojekt für das
gesamte Bundesgebiet dienen soll – obwohl die Datenlage von erfolgten
Infektionsübertragungen in Zahnarztpraxen eine flächendeckende
Kontrolle nicht rechtfertigt – sollten zumindest die Grundlagen
sachbezogen und angemessen und für Zahnarzt und Patient in ihrer
Sinnhaftigkeit nachvollziehbar sein. Will die Politik etwa durch die
Kontrolle der Überbürokratie zwecks Kostendämpfung Praxisschließungen
erzwingen? Dann soll sie sich offen dazu bekennen