BZAEK- Referentenentwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Im Ergebnis waren sich die Teilnehmer der Koordinierungskonferenz darin
einig, alle Möglichkeiten zu nutzen, die noch für eine punktuelle
Nachbesserung bestehen. Hierzu zählt insbesondere eine Veränderung des
Punktwertes – mindestens die Anpassung an den GOÄ-Punktwert – und die
Verankerung einer Pflicht zur regelmäßigen Anpassung im Verordnungstext.
Dass der Verordnungsgeber auf die Einführung einer Öffnungsklausel in
der GOZ verzichtet – darin waren sich alle einig – sei unbedingt positiv
zu beurteilen. Da die GOZ als Rechtsverordnung der Bundesregierung nur
mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden kann, sei es
unerlässlich, die Diskussion um die Ausgestaltung der neuen GOZ auch auf
die Länder auszudehnen. Im Hinblick auf Anhörung im BMG am 09. Juni hat
die Bundeszahnärztekammer nunmehr die avisierte Stellungnahme zum
GOZ-Referentenentwurf fertig gestellt. Diese wird in Kürze auf www.bzaek.de bereitgestellt.

Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 04. Mai 2011