Bundesverfassungsgericht stellt zahnärztliche Berufsausübungsfreiheit erneut über berufsrechtliche Werbeeinschränkung
Bestätigt wurde damit erneut, dass die Präsentation von Praxisleistungen wie z.B. Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie und Praxisausstattung (wie Z.B. DVT) von Ärzten auch in den Medien zukünftig keine Beanstandung mehr nach sich ziehen kann.
Ein heikle Frage bleibt die Verlosung von medizinischen Leistungen, wenn diese "mit einem mehr als nur geringfügigen Eingriff in die körperliche Integrität verbunden sind", was für das Bleaching (oder auch die PZR) noch nicht abschliessend beurteilt werden kann. Eine mit Risiken verbundene Behandlung würde, so lässt sich das Urteil klar interpretieren, mit Sicherheit einen Rechtsbruch darstellen. In dem vorliegenden Fall erübrigte sich aber die Weiterverfolgung, da die Verlosung gar nicht stattfand.
Wer´s genau nachlesen will:
https://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110601_1bvr023310.html/