BSozG hat entschieden: Oligondontie keine Ausnahmeindikation im Sinne von § 28 Abs 2 Satz 8 SGB V

Mit einem Urteil aus dem letzten Jahr hat das Bundessozialgericht klar
gestellt, dass die Nichtanlage einiger Zähne (Oligodontie) keine
Kostenübernahme einer Implantatbehandlung durch die gesetzlichen
Krankenkassen auslöst. Diese würde nur bei einer generalisierten
Nichtanlage unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine konventionelle
prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist.
Zugrunde lag ein Fall von 8 fehlenden Zähnen im Oberkiefer und 5 fehlenden Zähnen im Unterkiefer.
Damit ist auch die Interpretation vom Tisch, dass auch die Nichtanlage
der überwiegenden Anzahl der Zähne für eine Kostenübernahme "reicht".
Die Frage ist natürlich, ob der Gesetzgeber das genauso im Sinn hatte,
oder ob da noch eine Neuformulierung erfolgen wird.
Das Urteil können Sie hier herunterladen.

Letzte Aktualisierung am Montag, 29. November 1999