BMG kündigt Weiterführung des Verordnungsverfahrens zur GOZ-Neu trotz „schwieriger Lage“ an

Darin kündigt
Caspers-Merk an, das Verordnungsverfahren weiterführen zu
wollen. Ein weiteres Gespräch wäre nach Auffassung von
Caspers-Merk dann sinnvoll, „wenn darin konkrete Möglichkeiten
dargelegt werden, welche Kompromisslinien die BZÄK angesichts
der von mir geschilderten schwierigen Ausgangsituation und der
bekannten problematischen gesamtwirtschaftlichen Lage im Hinblick
auf eine Weiterführung des Verordnungsverfahrens auf der
Basis des Referentenentwurfes sieht.“
BZÄK-Präsident Engel hat dieses Schreiben erwidert und
noch einmal festgestellt, dass der vorgelegte Referentenentwurf
„in der aktuellen Fassung nicht akzeptabel“ sei, „da
er fachlich fehlerhaft und ordnungspolitisch ungeeignet ist sowie
nicht zuletzt betriebswirtschaftliche Grundprinzipien vernachlässigt“.
Zur Frage des Kostenabgleichs stellt Engel in seiner Antwort richtig,
dass die Analyse von BZÄK und KZBV nicht auf Schätzungen,
sondern auf validen Daten und fundierten Berechnungen beruhen.
Für das weitere Vorgehen versichert Engel, die BZÄK
stehe dem BMG als „verlässlicher Partner bei allen gesundheitspolitischen
Projekten zur Seite, insbesondere bei dem Vorhaben, die geltende
GOZ zu novellieren“. Der vorgelegte Kritikkatalog sei als
konstruktiver Ausfluss dieser Beraterrolle zu verstehen.
Insider gehen allerdings davon aus, dass ein überarbeiteter
GOZ-Entwurf schon kurz nach Ostern ins Kabinett eingebracht werden
müsste, um noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt zu
werden. Dies scheint mit jedem Tag unwahrscheinlicher zu werden.

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 07. April 2009