BDIZ empört über KZBV-Patienten-Prospekt zu ZE-Festzuschüssen: Preisdumping bei Implantat-Versorgung

Bei Ersatz des Zahns 15 mit der Variante „andersartige Versorgung“
beispielsweise gibt die KZBV im Prospekt für ein Einzelzahnimplantat in
Regio 15 als Gesamtkosten – also für Honorar, Materialkosten des
Implantats und zahntechnische Leistungen nach BEB – „ca. 1.600 Euro“
an. Dies wird von den einzelnen implantologischen Verbänden als
„bewusst inszenierter Versuch der KZBV zum Preisdumping in der
Implantologie“ angeprangert. Der KZBV-Vorstand bereite damit, so die
Implantologen, aber auch die Kammern, bereits die Einbeziehung
bestimmter implantologischer Versorgungen in die ZE-Regelversorgung
nach Bema, die im Bundesausschuss Krankenkassen/Zahnärzte für dieses
Jahr zur Entscheidung anstehen soll, vor.
Die Kritik an der KZBV-Patientenunterrichtung über die
Festzuschuss-Kosten anhand von Beispielen geht in zweierlei
Stoßrichtungen. Einmal werde versucht, Patienten mit dem genannten
Gesamtpreisen zu verunsichern „und gegen die Zahnärzte aufzubringen,
die versuchen, bessere Leistungen gerecht honoriert zu bekommen“, so
ein Düsseldorfer Zahnarzt. Zum anderen beklagen die Fachverbände,
besonders in der Implantologie, dass die KZBV „eigenmächtig völlig
irreale Preise, zu denen Implantatversorgungen nicht zu erbringen sind,
in die Welt setzt, ohne sich vorher mit den Fachleuten in Verbindung
gesetzt zu haben“.

Der BDIZ wirft dem KZBV-Vorstand vor, mit diesen „Zirka“-Werten im
Ergebnis Fallpauschalen „zu provozieren“. Der Vorwurf des BDIZ als
Berufsvertretung der Implantologen an die KZBV: „Dies geht weit über
die vom BDIZ zur Abwendung des Bema Teil IV vorgeschlagene Einführung
von Komplexgebühren hinaus. Aus der Sicht des Kassenpatienten wird ein
Einzelzahn-Implantat, komplett versorgt, künftig nur rund 1.600 Euro
kosten dürfen, weil die KZBV das als Körperschaft des öffentlichen
Rechts so publiziert hat. Warum sollte dann noch ein Privatpatient mehr
bezahlen?“ Daher sei, so die BDIZ-Forderung, die „Veröffentlichung von
Bandbreiten ein Gebot des Schutzes der Kollegenschaft.“
Auch in den Zahnärztekammern wurde der „Alleingang der KZBV“, obwohl es
sich bei den Berechnungsbeispielen für die gleichartigen oder
andersartigen Versorgungen um frei nach GOZ kalkulierbare
Privatbehandlungen handelt, die nicht in den Verantwortungsbereich der
KZBV fallen, „mit Sorge betrachtet“. Allerdings bewertet man bei
einzelnen Kammern die umstrittene „KZBV-Aktion nicht als ein Versehen“,
sondern als „bewusste Aktion, um die Preise bei den Implantologen
abzusenken, um so die Grundlage für die Bema-Einbeziehung der
Implantologie zu schaffen“. Außerdem, so ein Kammerpräsident, wollte da
die KZBV wohl „den Implantologen eine vor den Latz knallen“.

Quelle: DZW

Letzte Aktualisierung am Montag, 29. November 1999