Abrechnungshandbuch des BDIZ/EDI beschreibt in neuer Form die Implantologie
Ab sofort ist das lang erwartete Abrechnungshandbuch des BDIZ/EDI
verfügbar und wird an alle Vorbesteller nunmehr ausgeliefert. In den
Monaten zwischen dem ursprünglich geplanten Erscheinungsdatum April
2004 und der jetzigen Fertigstellung liegen viele neue wichtige, die
Implantologie betreffende Urteile und Verfahren, deren Aufnahme und
Integration in das bestehende Werk zu rund 150 zusätzlichen Seiten
gegenüber der Planung geführt hat. Mit nunmehr über 450 Seiten und 1,6
Kilogramm Gewicht bei einer Größe von ca. DIN A 4 ist das neue
Abrechnungshandbuch Implantologie auch eine gewichtige Waffe gegen
allerlei juristische Konflikte, die durch Unkenntnis oder Unachtsamkeit
eine Praxis in Probleme bringen können.
Die umfangreichen Abrechnungsempfehlungen zu den jeweils reich
bebilderten Therapieschritten legen besonderes Gewicht auf die
selbständig abrechenbaren Leistungen. Die Autoren aus dem Kreis des
Vorstandes des BDIZ/EDI haben mit juristischer und redaktioneller
Unterstützung durch den Verbandsjustitiar, Dr. Thomas Ratajczak, und
seine Anwaltskollegen auch eine umfangreiche Materialsammlung
verschiedener Urteile zusammengestellt, um einem weiteren Dilemma der
zahnärztlichen Implantologie entgegenwirken zu können: „ Die Privaten
Krankenversicherungen sammeln hinsichtlich der Behandlung
implantologischer Abrechnungsfragen einschlägige Rechtsprechung und
werten sie in spezialisierten Abteilungen aus – den Zahnärzten aber
stand ein solcher „Rechts-Service“ zum Schutz ihrer Ansprüche bisher
nicht zur Verfügung.“ Diesem Missstand hilft der BDIZ/EDI nun mit dem
neuen Abrechnungshandbuch ab. Die Kernsätze wesentlicher Urteile zu
verschiedenen implantologischen Verfahren und Maßnahmen werden ebenso
wie die GOZ- und GOÄ-Erläuterungen zusammenfasst – jeweils passend zu
den Behandlungsschritten. „Wir haben bei unserem Buch auch darauf
geachtet“, so Dr. Ratajczak, „dass alle zitierten Entscheidungen
daraufhin überprüft wurden, ob sie in der von der Zahnärztekammer
Nordrhein herausgegebenen Sammlung GOZ-Urteile enthalten sind, und dies
dann auch vermerkt. Damit soll nicht nur der Nutzen für den Zahnarzt,
der nicht ohne Weiteres Zugriff auf juristische Zeitschriften hat,
erhöht werden, sondern auch dieser verdienstvollen Sammelarbeit der ZÄK
Nordrhein unser Respekt bezeugt werden.“
Neben den regelmäßigen, auf Praxisnähe ausgerichteten juristischen
Beiträgen im BDIZ konkret, den Eilmeldung per Rundschreiben und
Schnellinformationen im Internet steht den Implantologen mit dem neuen
Handbuch eine Unterlage zur Verfügung, die ein gutes Rüstwerk ist für
potentielle Konfliktfälle in den implantologischen Praxen, wo
Auseinandersetzungen mit den Privaten Krankenversicherungen leider von
der Ausnahme zunehmend zur Normalität werden. „Wir raten dringend
dazu“, so Verbandsvorsitzender Dr. Helmut B. Engels, „nicht unbedacht
Schreiben an die PKV zu verfassen oder unüberlegt in Prozesse zu gehen,
sondern sich vorher zu informieren, wo die derzeitige Rechtslage und
auch ‚Stimmung’ hingeht. Und wir bitten noch einmal dringend darum,
geplante Verfahren, die Auswirkungen auf die ganze Kollegenschaft haben
können, vorher kurz mit uns zu besprechen – nur so können wir
vielleicht verhindern, dass aus einem kleinen Einzelverfahren ein
Grundsatzurteil wird, das die Implantologie weiter drangsaliert.“
Schriftliche Bestellungen können bereits jetzt an die Geschäftsstelle
des BDIZ/EDI geschickt werden: BDIZ/EDI, Am Kurpark 5, 53177 Bonn.
Der Preis für Mitglieder beträgt 49.- €, für Nichtmitglieder 99.- € (plus 5 € Versandkosten).
Quelle: BDIZ/EDI