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Robert-Koch-Institut hat die neuen Hygienerichtlinien für die Zahnarztpraxis veröffentlicht-BDIZ ma
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Können bisherige Sterilisationsgeräte weiter verwendet werden? Werden in den Praxen Umbauten zur Schaffung von Sterilisationsräumen notwendig? Braucht jede Praxis ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät („Thermodesinfektor“)? Die Klärung dieser und anderer Fragen steht am 3. Februar im Mittelpunkt der Veranstaltung des Bundesverbands der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) in Düsseldorf.

Schon vor Bekanntgabe der neuen Hygiene-Richtlinie des Robert-Koch-Instituts (RKI) (Download unter www.bdizedi.org) hatte es in der deutschen Zahnärzteschaft erhebliche Befürchtungen gegeben. Für jeden Zahnarzt ergeben sich zahlreiche Neuerungen und das Regelwerk ist sehr viel umfangreicher. Grund dafür ist die „Aufbereitung von Medizinprodukten“ mit zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, Änderungen und Neuerungen.
„Die Zahnärzte können froh sein, durch diese eigene zahnärztliche Hygienerichtlinie nicht den Vorgaben für Ärzte und Krankenhäuser unterworfen zu sein. Aber künftig werden in jeder Praxis an Geräte (Sterilisation und Desinfektion), Dokumentation (Validierung der Prozesse, Sterilisiergutverpackungen) und zahnärztliche Materialien (sterilisierbare Polierer? Einmalbürstchen und –kelche?) erheblich höhere Anfor-
derungen gestellt, die einen entsprechenden Mehraufwand an Investition und täglicher Arbeit auslösen“, erklärte Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI.
Noch vor wenigen Monaten hat die Dentalindustrie - bereits im Wissen, dass es verschärfende Änderungen geben wird - Geräte verkauft hat, die die neuen Anforderungen nach Dokumentation/Validierung der Prozesse nicht oder nur mit Nachrüstung erfüllen können. Grund genug für den BDIZ EDI auf dem Symposium in Düsseldorf auf die Möglichkeiten, Risiken und Anforderungen kritisch hinzuweisen und Vertreter der Industrie sowie des RKI und der Zahnärztekammer zu Wort kommen zu lassen.
Die Veranstaltung steht auch Medienvertretern offen.

Die neuen Richtlinien des RKI können Sie übrigens als PDF-Datei hier herunterladen.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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