Robert-Koch-Institut hat die neuen Hygienerichtlinien für die Zahnarztpraxis veröffentlicht-BDIZ ma

Können bisherige Sterilisationsgeräte weiter verwendet werden? Werden
in den Praxen Umbauten zur Schaffung von Sterilisationsräumen
notwendig? Braucht jede Praxis ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät
(„Thermodesinfektor“)? Die Klärung dieser und anderer Fragen steht am
3. Februar im Mittelpunkt der Veranstaltung des Bundesverbands der
implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) in Düsseldorf.

Schon vor Bekanntgabe der neuen Hygiene-Richtlinie des
Robert-Koch-Instituts (RKI) (Download unter www.bdizedi.org) hatte es
in der deutschen Zahnärzteschaft erhebliche Befürchtungen gegeben. Für
jeden Zahnarzt ergeben sich zahlreiche Neuerungen und das Regelwerk ist
sehr viel umfangreicher. Grund dafür ist die „Aufbereitung von
Medizinprodukten“ mit zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, Änderungen und
Neuerungen.
„Die Zahnärzte können froh sein, durch diese eigene zahnärztliche
Hygienerichtlinie nicht den Vorgaben für Ärzte und Krankenhäuser
unterworfen zu sein. Aber künftig werden in jeder Praxis an Geräte
(Sterilisation und Desinfektion), Dokumentation (Validierung der
Prozesse, Sterilisiergutverpackungen) und zahnärztliche Materialien
(sterilisierbare Polierer? Einmalbürstchen und –kelche?) erheblich
höhere Anfor-
derungen gestellt, die einen entsprechenden Mehraufwand an Investition
und täglicher Arbeit auslösen“, erklärte Christian Berger, Präsident
des BDIZ EDI.
Noch vor wenigen Monaten hat die Dentalindustrie – bereits im Wissen,
dass es verschärfende Änderungen geben wird – Geräte verkauft hat, die
die neuen Anforderungen nach Dokumentation/Validierung der Prozesse
nicht oder nur mit Nachrüstung erfüllen können. Grund genug für den
BDIZ EDI auf dem Symposium in Düsseldorf auf die Möglichkeiten, Risiken
und Anforderungen kritisch hinzuweisen und Vertreter der Industrie
sowie des RKI und der Zahnärztekammer zu Wort kommen zu lassen.
Die Veranstaltung steht auch Medienvertretern offen.

Die neuen Richtlinien des RKI können Sie übrigens als PDF-Datei hier herunterladen.

Letzte Aktualisierung am Montag, 29. November 1999