Robert-Koch-Institut hat die neuen Hygienerichtlinien für die Zahnarztpraxis veröffentlicht-BDIZ ma


Die neuen Richtlinien des RKI werden zu Veränderungen in der Praxisstruktur und im Praxisalltag führen.

Können bisherige Sterilisationsgeräte weiter verwendet werden? Werden in den Praxen Umbauten zur Schaffung von Sterilisationsräumen notwendig? Braucht jede Praxis ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät („Thermodesinfektor“)? Die Klärung dieser und anderer Fragen steht am 3. Februar im Mittelpunkt der Veranstaltung des Bundesverbands der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) in Düsseldorf.

 

Können bisherige Sterilisationsgeräte weiter verwendet werden? Werden

in den Praxen Umbauten zur Schaffung von Sterilisationsräumen

notwendig? Braucht jede Praxis ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät

(„Thermodesinfektor“)? Die Klärung dieser und anderer Fragen steht am

3. Februar im Mittelpunkt der Veranstaltung des Bundesverbands der

implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) in Düsseldorf.


Schon vor Bekanntgabe der neuen Hygiene-Richtlinie des

Robert-Koch-Instituts (RKI) (Download unter www.bdizedi.org) hatte es

in der deutschen Zahnärzteschaft erhebliche Befürchtungen gegeben. Für

jeden Zahnarzt ergeben sich zahlreiche Neuerungen und das Regelwerk ist

sehr viel umfangreicher. Grund dafür ist die „Aufbereitung von

Medizinprodukten“ mit zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, Änderungen und

Neuerungen.

„Die Zahnärzte können froh sein, durch diese eigene zahnärztliche

Hygienerichtlinie nicht den Vorgaben für Ärzte und Krankenhäuser

unterworfen zu sein. Aber künftig werden in jeder Praxis an Geräte

(Sterilisation und Desinfektion), Dokumentation (Validierung der

Prozesse, Sterilisiergutverpackungen) und zahnärztliche Materialien

(sterilisierbare Polierer? Einmalbürstchen und –kelche?) erheblich

höhere Anfor-

derungen gestellt, die einen entsprechenden Mehraufwand an Investition

und täglicher Arbeit auslösen“, erklärte Christian Berger, Präsident

des BDIZ EDI.

Noch vor wenigen Monaten hat die Dentalindustrie - bereits im Wissen,

dass es verschärfende Änderungen geben wird - Geräte verkauft hat, die

die neuen Anforderungen nach Dokumentation/Validierung der Prozesse

nicht oder nur mit Nachrüstung erfüllen können. Grund genug für den

BDIZ EDI auf dem Symposium in Düsseldorf auf die Möglichkeiten, Risiken

und Anforderungen kritisch hinzuweisen und Vertreter der Industrie

sowie des RKI und der Zahnärztekammer zu Wort kommen zu lassen.

Die Veranstaltung steht auch Medienvertretern offen.

Die neuen Richtlinien des RKI können Sie übrigens als PDF-Datei hier herunterladen.

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999