Zahn-Zusatzversicherung: auf das Kleingedruckte achten

Seit fast 2 Jahren dürfen nun bereits auch die Gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten private Zusatzversicherungen, etwa beim Krankentagegeld oder beim Zahnersatz, anbieten. Weil auch ein sorgfältig geführtes Bonusheft nicht vor einem erheblichen Eigenanteil, der bei hochwertigem Zahnersatz zu zahlen ist, schützt, werden gerade im Dentalbereich sehr viele unterschiedliche Tarife angeboten.

 

Seit fast 2 Jahren dürfen nun bereits auch die Gesetzlichen

Krankenkassen ihren Versicherten private Zusatzversicherungen, etwa

beim Krankentagegeld oder beim Zahnersatz, anbieten. Weil auch ein

sorgfältig geführtes Bonusheft nicht vor einem erheblichen Eigenanteil,

der bei hochwertigem Zahnersatz zu zahlen ist, schützt, werden gerade

im Dentalbereich sehr viele unterschiedliche Tarife angeboten. Oftmals

haben die Krankenkassen dafür mit ihren privaten Partnern sehr günstige

Konditionen aushandeln können. Martin Hendges, Vorsitzender des

Deutschen Zahnärzte-Verbandes, rät den Versicherten aber zur

Besonnenheit und erläutert aus zahnärztlicher Sicht, worauf bei

Vertragsabschluß besonders zu achten ist.


"Man sollte auf jeden Fall nicht nur auf den Preis achten, sondern vor

allen Dingen auf den Leistungsumfang. Aus unserer Sicht ist es sehr

sinnvoll, wenn eine Zusatzversicherung prophylaxeorientiert ist, also

zum Beispiel auch Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung zahlt

oder auch vor allen Dingen den Versicherten im Bereich höherwertiger

Zahnersatz gut abdeckt. Man muß immer betrachten, welch Erstattungen

werden letztendlich geleistet; es gibt einige Risiko-Äquivalente in den

Zusatzversicherungen, die dazu führen, dass die Erstattung sich sehr

stark begrenzt, und da unterscheiden sich in der Tat die

Zusatzversicherungen sehr stark im Leistungsspektrum. Dort muß man dann

schauen, wie die sonstigen Versicherungsbedingungen dieser

Zusatzversicherung aussehen. Das muß man im Detail dann wirklich

vergleichen." so Martin Hendges.


Probleme können auch dann auftreten, wenn man z.B. ganz regulär die

gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte. Weil der Kooperationspartner

für die Zusatzversicherung in jedem Fall das private

Versicherungsunternehmen ist, kommt es hier wie so oft, auf die genauen

Vertragsbedingungen an.


Noch einmal Martin Hendges: "Bei diesen Kooperationsangeboten der

gesetzlichen Krankenversicherung mit einem privaten

Versicherungsunternehmen sollte man darauf achten, dass man den

Versicherungsschutz in der Zusatzversicherung nicht dann verliert, wenn

man die gesetzliche Krankenkasse wechselt. Das ist sehr unterschiedlich

bei den Angeboten, manche Krankenkassen binden über die

Zusatzversicherung den Patienten sehr stark , andere gestalten das sehr

offen, so dass er also dann bei einem Krankenkassenwechsel die

Zusatzversicherung quasi im gleichen Umfang mitnehmen kann. Gesetzlich

versicherte Arbeitnehmer und Angestellte sollten also die

Zusatzangebote ihrer Kasse genau prüfen und mit ähnlichen Angeboten auf

dem Markt vergleichen."

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999

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