In dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH IV ZR 278/01) vom 12. März 2003 wurde im Rahmen einer nichtimplantologischen Fragestellung klargestellt, dass nur medizinische Gründe für die Kostenübernahme einer Behandlung im Rahmen der PKV relevant sind und Kostenaspekte keine Berücksichtigung...
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