Berlin, 30. Juni 2009 - Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichtes, demzufolge gesetzlich Krankenversicherte auch vor einer Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz: „Das Urteil ist gut und richtig. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf.
Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten
ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während
der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan
einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung.
Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung
einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse
Planungs- und Kostensicherheit.“
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Behrenstraße 42
10117 Berlin