BSG-Urteil: genehmigter Heil- und Kostenplan auch für Zahnersatzbehandlungen im Ausland notwendig

Berlin, 30. Juni 2009 - Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichtes, demzufolge gesetzlich Krankenversicherte auch vor einer Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz: „Das Urteil ist gut und richtig. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf.

 

Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten

ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während

der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan

einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung.

Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung

einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse

Planungs- und Kostensicherheit.“


Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Behrenstraße 42

10117 Berlin

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. Juni 2009

Aktuelle Implantat-Themen 

Welche Alternative zu Implantaten gibt es?

Ein Implantate gilt zwar als die bestmögliche Option, da es einen verloren gegangenen Zahn als künstliche Zahnwurzel tatsächlich ersetzt, allerdings gibt es viele Zahnersatz-Alternativen, die in vielen Situation durchaus sinnvoller sein können. Oftmals wird die Frage gestellt, was besser ist: Brücke oder Implantat? Es handelt sich ja bei beiden Optionen um festsitzenden Zahnersatz. 
Die
Kosten von herkömmlichem Zahnersatz sind ein besonders wichtiges Thema, um hier auch mit Implantaten vergleichen zu können.