Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Narkose

Marie
Marie

Ich benötige kompletzten Zahnersatz OK/UK. Geplant sind je 6 Implantate OK/UK, Sinuslift beidseits, Knochenaufbau. Dies soll in einer Sitzung durchgeführt werden. Neben einigen anderen Punkten hält meine Kasse (privat) auch die vorgesehene Narkose für nicht erforderlich und erachtet die örtliche Betäubung für ausreichend. Der Gedanke an eine "nur örtliche Betäubung" belastet mich sehr. Habe ich eine Chance den Anspruch auf die Narkose durchzusetzen?



Dr. Dr. med. Stephan Wolf
Dr. Dr. med. Stephan Wolf

Hallo Marie,

selbstverständlich besteht der Anspruch auf Narkose. Neben den Kostenaufstellungen für diese Behandlung wird jedoch auch eine umfangreiche Begründung der geplanten Behandlung durch Ihren Behandler sinnvoll und notwendig, um die Erstattungssituation im Vorfeld zu klären. Hier sollten Sie den Schulterschluss mit Ihrem Behandler suchen, der die Notwendigkeit der Behandlung und der Narkose herausarbeiten wird.

Das ist ätzend und anstrengend - vielleicht möchten Sie doch lieber einen einfacheren Weg gehen, also eine billigere Lösung anstreben?

Überlegen Sie bitte kurz, ob nicht genau hier die Motivation des Sachbearbeiters liegt, Sie zunächst mit Nichterstattungstextbausteinen zu überschütten?

Erst stark bleiben, dann stark beißen - viel Erfolg



Marie
Marie

Eine sehr interessante Antwort, die mir meine eigenen Eindrücke bestätigt. Z.B. die Zuschüttung mit, wie Sie es so treffend nennen, Nichterstattungstextbausteinen. Welchem Patienten, der im Vorfeld einer solchen Entscheidung ohnehin leicht aus der Bahn zu werfen ist, vergeht da nicht Hören und Sehen - und vor allem klares Denken. Aber das ist offenbar gewollt.
Seit der ersten Antwort meines behandelnden MKG-Chirurgen, in dem unter anderem auch seinem Ärger Ausdruck verlieh, dass Sachbearbeiter medizinische Entscheidungen treffen, hat der beurteilende Berater der Kasse wundersamerweise den gleichen akademischen Titel wie mein Behandler, nur die Ansichten sind recht unterschiedlich.
Dann versucht man mich noch bei meinem sozialen Gewissen zu packen, indem man die geplante Behandlung als Luxus deklariert und mir zu bedenken gibt, dass der Erstattungsbetrag von jedem einzelnen Kunden über die Beiträge finanziert werden muss. Sollte ich noch immer nicht die Nase voll haben, billigt man mir immerhin zu, meinen vermeintlichen Versicherungsanspruch gerichtlich geltend zu machen, unter Einhaltung einer gesetzten Frist, versteht sich.
Also wie Sie schon sagten, hart bleiben, durchbeißen und immer wieder zurückbeißen.
Nochmals vielen Dank.



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