Fachmagazin für dentale Implantologie für Ärzte, Zahnärzte und Zahntechniker

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Urteil zur standeswidrigen Internetwerbung


Neuere Urteile zur Präsentationsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten haben zu einer weitgehenden Liberalisierung der Selbstdarstellung geführt. Vorreiter für diesen Prozess bleibt das Internet, wobei der Bogen in einigen Fällen zwangsläufig überspannt wird.

 

Neuere Urteile zur Präsentationsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten

haben zu einer weitgehenden Liberalisierung der Selbstdarstellung

geführt. Vorreiter für diesen Prozess bleibt das Internet, wobei der

Bogen in einigen Fällen zwangsläufig überspannt wird. Das OLG Köln hat

in diesem Zusammenhang zumindest Stellung bezogen, was den Rahmen des

Erlaubten sprengt:

Die Grenze zwischen angemessener Information und berufswidriger Werbung

wird überschritten, wenn sich ein Zahnarzt in seiner in das Internet

eingestellten Selbstdarstellung als Spezialisten in allen oder nahezu

allen Bereichen der Zahnmedizin anpreist und seine Teilnahme an

zahlreichen in- und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen, seine

Referententä;tigkeit, seine Mitgliedschaft in namhaften Fachverbänden

sowie seine Beteiligung an Zertifizierungen zu bestimmten

Tätigkeitsschwerpunkten herausstellt. Eine derart übertriebene

Internetwerbung ist dem Zahnarzt nicht erlaubt.

Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 127/00

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999