Fachmagazin für dentale Implantologie für Ärzte, Zahnärzte und Zahntechniker

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OLG-Urteil zu Bio-Oss bringt Geistlich unter Druck


Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt, der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

 

Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil

von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt,

der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige

Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht

zugelassen.

Das Urteil finden Sie unter Service->Urteile und können Sie hier herunterladen.

Die Stellungnahme von Geistlich zu diesem Urteil können Sie hier herunterladen.


Ändern Sie also unbedingt den Umfang Ihrer Aufklärung was Knochenaufbau-Behandlungen angeht!

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999