Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt, der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil
von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt,
der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige
Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht
zugelassen.
Das Urteil finden Sie unter Service->Urteile und können Sie hier herunterladen.
Die Stellungnahme von Geistlich zu diesem Urteil können Sie hier herunterladen.
Ändern Sie also unbedingt den Umfang Ihrer Aufklärung was Knochenaufbau-Behandlungen angeht!