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BD Kieferorthopäden informiert über das aktuelle LSG-Urteil zum Kollektivausstieg


Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem schriftlichen Urteil zum Verfahren den grundsätzlichen Zahlungsanspruch der niedersächsischen Kieferorthopäden ohne Kassenzulassung bestätigt. Dies wird deutlich in der schriftlichen Urteilsbegründung, die dem BDK inzwischen zugestellt wurde.

 

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem schriftlichen Urteil zum

Verfahren den grundsätzlichen Zahlungsanspruch der niedersächsischen

Kieferorthopäden ohne Kassenzulassung bestätigt. Dies wird deutlich in

der schriftlichen Urteilsbegründung, die dem BDK inzwischen zugestellt

wurde.


Nach einigen einstweiligen Anordnungsverfahren im Jahr 2005 hatte es am

13. September 2006 in Celle ein Hauptsacheverfahren gegeben, dessen

Ergebnis keinen Zweifel daran lässt, dass gesetzlich Versicherte ihre

Ärzte nicht nur in Notfällen, sondern uneingeschränkt auch nach ihrem

Zulassungsverzicht in Anspruch nehmen werden können und für die

Behandlung ein direkter Vergütungsanspruch gegenüber den Krankenkassen

besteht. Das Gericht hat zwar für Kieferorthopäden erhöhte

Anforderungen formuliert, diese sind allerdings überwiegend allein

durch die spezielle Durchführung und den Ablauf einer

kieferorthopädischen Versorgung bedingt.


Demzufolge wurde zwar die Klage abgelehnt, da die Rechnungsstellung den

Eigenanteil der Patienten zu berücksichtigen habe - weder im

Gesetzeswortlaut noch in der Begründung sieht der BDK aber taugliche

Hindernisse für einen kollektiven Zulassungsverzicht von

Vertragsärzten. Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK:

„Das LSG sieht die ausgestiegenen Kieferorthopäden - als

Kollektivverweigerer - als dem Vertragsarztsystem ‚nachverhaftet’ an

mit Leistungserbringungsrechten und –pflichten wie z. B.

Qualitätssicherung. Die prinzipielle Zulässigkeit der Inanspruchnahme

der Behandlung nach SGB V ist nicht in Frage gestellt.“


Das aktuelle LSG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist

zugelassen, und der BDK wird diese durchführen. Die aus dem System

ausgestiegenen Kieferorthopäden hätten mit viel Unterstützung von

Patienten und Elterninitiativen die Grenze zwischen Kassenleistungen

und den Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie deutlich werden

lassen und sich für eine hohe und innovative Behandlung der Patienten

gegen viel Widerstand eingesetzt, so Dr. Mindermann. Der BDK erachtet

den gewählten Weg als notwendige Konsequenz aus der

gesundheitspolitischen Entwicklung.


Für Rückfragen der Redaktionen:

Dr. Gundi Mindermann, BDK: Tel.: 030 / 27594843

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999