BZÄK-Präsident fordert fachbezogene Verwendung von Studiengebühren

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, erwartet nach dem Beschluss der Karlsruher Verfassungsrichter über die Zulässigkeit von Studiengebühren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ausbildungszahlen des zahnärztlichen Berufsstandes in Deutschland. Weitkamp bezieht sich dabei auf eine Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte, Köln, (IDZ),

 

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, erwartet nach dem Beschluss der Karlsruher Verfassungsrichter über die Zulässigkeit von Studiengebühren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ausbildungszahlen des zahnärztlichen Berufsstandes in Deutschland. Weitkamp bezieht sich dabei auf eine Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte, Köln, (IDZ), nach der in den kommenden Jahren mit einem Zuwachs bei der Zahl berufstätiger Zahnärzte in Deutschland auszugehen ist.

Weitkamp fordert, die aus den Studiengebühren erzielten Einnahmen ausschließlich der Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Die Erwartung der Fakultäten und Fachbereiche, die theoretische und praktische Ausbildung durch eine umfassende personelle Betreuung zu verbessern, sei auch ein hohes Anliegen der BZÄK. "Wir setzen darauf, dass es bei Studiengebühren nicht nur einen Wettbewerb um deren Höhe geben wird, sondern auch um einen Wettbewerb der Lehre", so Weitkamp. Dem Konzept der präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde komme auch in diesem Zusammenhang in der akademischen Ausbildung eine besondere Bedeutung zu.

Hinweis für die Redaktionen: Die IDZ-Studie ist unter dem Titel "Prognose der Zahnärztezahl und des Bedarfs an zahnärztlichen Leistungen bis zum Jahr 2020" als Band 29 der Materialienreihe des IDZ erschienen.

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999

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