Notwendige Vollnarkose beim Zahnarzt bleibt Kassenleistung

Die Krankenkassen bezahlen in medizinisch notwendigen Fällen auch weiterhin Vollnarkosen beim Zahnarzt. Das versicherte der AOK-Bundesverband am Donnerstag und wies anders lautende Medienberichte zurück. Das Verfahren zur Einschränkung der Leistung sei gestoppt, es werde neu verhandelt. Narkosen allein auf eigenen Wunsch soll der Patient allerdings selbst bezahlen.

 

Die Krankenkassen bezahlen in medizinisch notwendigen Fällen auch weiterhin Vollnarkosen beim Zahnarzt. Das versicherte der AOK-Bundesverband am Donnerstag und wies anders lautende Medienberichte zurück. Das Verfahren zur Einschränkung der Leistung sei gestoppt, es werde neu verhandelt. Narkosen allein auf eigenen Wunsch soll der Patient allerdings selbst bezahlen.

Der zuständige Bewertungsausschuss von Kassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hatte vorgeschlagen, Narkoseleistungen bei zahnärztlichen und zahnchirurgischen Eingriffen sowie bei endoskopischen Untersuchungen der Verdauungs- und Atemwege einzuschränken. Der entsprechende Beschluss ging an das Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung.

Eine förmliche Mitteilung, dass der Beschluss zurückgenommen wurde, lag nach Angaben einer Sprecherin am Nachmittag noch nicht vor. Ministerin Ulla Schmidt hatte zuvor bereits klar gemacht, dass das Vorhaben sorgfältig betrachtet werden würde: «Unser Ziel ist, dass in medizinisch erforderlichen Fällen auch in Zukunft eine Vollnarkose, vor allem bei Kindern, bezahlt wird», betonte sie.

Niemandem werde eine medizinisch erforderliche Vollnarkose vorenthalten werden, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, der AP. Er bestätigte, dass im Bewertungsausschuss zum 1. Oktober ein neuer Beschluss gefasst werden soll, der dies sicherstelle und gleichzeitig die «Beliebigkeit» eindämme. «Gefälligkeitsnarkosen» nehmen seiner Schilderung nach immer mehr zu. Mit jeweils 200 bis 600 Euro kosten Vollnarkosen bei ambulanter Behandlung die Kassen schätzungsweise 280 Millionen Euro im Jahr.

Daher hatten sich die Verbände für eine Einschränkung ausgesprochen, erklärte AOK-Sprecherin Barbara Marnach. «Die Spitzenverbände haben das Verfahren im Bewertungsausschuss gestoppt und verhandeln derzeit wieder mit der KBV.» Diese hat nach Stahls Angaben die Berufsverbände angeschrieben und um Hinweise gebeten, in welchen Fällen ambulante Vollnarkosen sinnvoll sind.

Der ursprüngliche Beschluss werde sicher geändert, zeigte sich der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Jürgen Fedderwitz, zuversichtlich. Kein Patient solle unnötige Schmerzen leiden oder auf eine medizinisch notwendige Vollnarkose beim Zahnarzt verzichten müssen. Es müsse eine vernünftige Abgrenzung gefunden werden zu solchen Narkosen, die als Wunschleistung des Patienten aus Komfortgründen durchgeführt würden und demzufolge aus wirtschaftlichen Gründen nicht von der Kasse bezahlt werden könnten.

Quelle: www.aok-bv.de

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999

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