Der Kostenaufwand für Hygiene, den ein Zahnarzt zur Betreibung einer Einzelpraxis führen muss, ist in den vergangenen zehn Jahren um durchschnittlich 80 Prozent angestiegen. Dies ist insbesondere auf die überproportional steigenden Hygienepersonalkosten zurückzuführen, wie eine Untersuchung im Auftrag der KZV und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte, Köln, ergab.
Der Kostenaufwand für Hygiene, den ein Zahnarzt zur Betreibung einer
Einzelpraxis führen muss, ist in den vergangenen zehn Jahren um
durchschnittlich 80 Prozent angestiegen. Dies ist insbesondere auf die
überproportional steigenden Hygienepersonalkosten zurückzuführen, wie
eine Untersuchung im Auftrag der KZV und der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit dem Institut der Deutschen
Zahnärzte, Köln, ergab. Für die Analyse unter Leitung von Prof. Dr.
Nowack von der Fachhochschule Münster wurden die Sach- und
Personalkosten des Hygieneaufwands von 30 Zahnarztpraxen aus dem Raum
Münster im Jahr 2006 unter die Lupe genommen.
Für die Hygiene in Zahnarztpraxen und für die besonderen Anforderungen
an die ordnungsgemäße Aufbereitung von sterilen oder keimarmen
Medizinprodukten gilt eine fast unübersehbare Menge an Vorschriften,
Empfehlungen, Richtlinien, DIN-Normen und sonstigen Schriften, wie die
Autoren des Gutachtens einleitend konstatieren. Die Hygienekosten
treten in der steuerlichen Einnahmen-Überschussrechnung nicht als
Hygieneaufwendungen in Erscheinung, sondern schlagen sich zum Beispiel
als Personalausgaben, Raumkosten, Zinsen für Praxisdarlehen,
Abschreibungen und Ausgaben für Material nieder. Um die im
Hygienebereich verursachten Kosten zu bestimmen, mussten die Autoren
daher den hygienebedingten Verbrauch an Materialien und an Arbeitszeit
gesondert erfassen und bewerten.
Zusammenfassend stellen die Autoren fest, dass die Hygienekosten einer
durchschnittlichen Zahnarztpraxis im Jahr 2006 circa 55.000 Euro
betragen haben. Die Steigerung der Kosten um 80 Prozent
(Hygienesachkosten 60 Prozent, Hygienepersonalkosten 130 Prozent)
ergibt sich aus dem Vergleich der aktuellen Analyse mit einer Studie
des Instituts der Deutschen Zahnärzte aus dem Jahr 1996.
(Quelle: KZV BW)