Zahnersatz: Krankenkasse trägt Zusatzkosten wegen Allergie grundsätzlich nicht

 

(Val)

Wer gesetzlich krankenversichert ist und einen Zahnersatz benötigt,

muss zusätzliche Kosten, die wegen einer nachgewiesen Allergie

anfallen, grundsätzlich selbst tragen. Dies hat die Bundesregierung der

Fraktion Die Linke auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/13339)

geantwortet (BT-Drs. 16/13565).

Zwar kämen in bestimmten Härtefällen in aller Regel die Krankenkassen

für die Mehrkosten auf, so die Bundesregierung. Solche Zusatzkosten

würden allerdings nur insoweit übernommen, als darin keine Mehrkosten

für Edelmetalllegierungen enthalten seien.

 

 

Seit Anfang 2005 gelte bei der vertragszahnärztlichen Versorgung mit

Zahnersatz ein «befundbezogenes Festzuschusssystem», heißt es in der

Antwort weiter. Danach erhielten gesetzlich Versicherte unabhängig von

ihrem Mundgesundheitszustand, ihrem Alter, ihren Erkrankungen oder

Erkrankungsrisiken wie Allergien bei einem bestimmten Befund bundesweit

einheitliche Festzuschüsse zu einer medizinisch notwendigen Versorgung

mit Zahnersatz, erläutert die Regierung. Innerhalb dieser

Festzuschuss-Konzeption könne nicht auf jeden einzelnen Behandlungsfall

bei der Auswahl der Werkstoffe abgestellt werden. Deswegen sei nicht

auszuschließen, dass Versicherte «im Einzelfall mehr als 50 Prozent der

in der Regelversorgung abgebildeten Kosten zu übernehmen haben», so die

Regierung.

Allerdings könnten Vertragszahnärzte die Höhe der zusätzlichen Kosten

für die Versicherten durch die Auswahl kostengünstiger hypoallergener

Werkstoffe niedrig halten, betont die Regierung. Auch könne der

Zahntechniker bei der Gestaltung des Zahnersatzes höhere Zusatzkosten

vermeiden.

Deutscher Bundestag, PM vom 17.07.2009

 

Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 22. Juli 2009

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