(Val)
Wer gesetzlich krankenversichert ist und einen Zahnersatz benötigt,
muss zusätzliche Kosten, die wegen einer nachgewiesen Allergie
anfallen, grundsätzlich selbst tragen. Dies hat die Bundesregierung der
Fraktion Die Linke auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/13339)
geantwortet (BT-Drs. 16/13565).
Zwar kämen in bestimmten Härtefällen in aller Regel die Krankenkassen
für die Mehrkosten auf, so die Bundesregierung. Solche Zusatzkosten
würden allerdings nur insoweit übernommen, als darin keine Mehrkosten
für Edelmetalllegierungen enthalten seien.
Seit Anfang 2005 gelte bei der vertragszahnärztlichen Versorgung mit
Zahnersatz ein «befundbezogenes Festzuschusssystem», heißt es in der
Antwort weiter. Danach erhielten gesetzlich Versicherte unabhängig von
ihrem Mundgesundheitszustand, ihrem Alter, ihren Erkrankungen oder
Erkrankungsrisiken wie Allergien bei einem bestimmten Befund bundesweit
einheitliche Festzuschüsse zu einer medizinisch notwendigen Versorgung
mit Zahnersatz, erläutert die Regierung. Innerhalb dieser
Festzuschuss-Konzeption könne nicht auf jeden einzelnen Behandlungsfall
bei der Auswahl der Werkstoffe abgestellt werden. Deswegen sei nicht
auszuschließen, dass Versicherte «im Einzelfall mehr als 50 Prozent der
in der Regelversorgung abgebildeten Kosten zu übernehmen haben», so die
Regierung.
Allerdings könnten Vertragszahnärzte die Höhe der zusätzlichen Kosten
für die Versicherten durch die Auswahl kostengünstiger hypoallergener
Werkstoffe niedrig halten, betont die Regierung. Auch könne der
Zahntechniker bei der Gestaltung des Zahnersatzes höhere Zusatzkosten
vermeiden.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.07.2009