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OLG-Urteil zu Bio-Oss bringt Geistlich unter Druck

admin
Mitglied seit 24. 10. 2008
235 Beiträge

Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt, der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
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