Wie übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für Zahnersatz und Implantate?

Auch bei fehlenden Zähnen gibt es gute Tarife

Wer sich hochwertigen Zahnersatz (Keramikkronen, Teleskopprothesen, Implantate) leisten will, der muss gut betucht sein oder eine gute Zahnzusatzversicherung haben. Aber nicht jeder profitiert von einer Zahnversicherung. Bei exzellenter Zahngesundheit ist es ziemlich sicher, dass sich eine Zusatzversicherung nie rechnen wird. Bei einer desolaten Zahnsituation werden Sie entweder abgelehnt oder die Prämien sind unbezahlbar.

Implantat für eine bestehender Lücke?  Das kann man heute versichern!

Auch wenn Zahnersatz ansteht, gibt es mittlerweile Tarife, die die geplante Behandlung mit berücksichtigen. Man kann also einen eingetretenen Schaden nachträglich versichern! Die Policen sind zwar etwas teurer, aber jeder kann mit modernen Tarifrechnern selbst herausfinden, ob sich die monatlichen Beträge lohnen.  

Wann sind Zahnversicherungen besonders sinnvoll?

  1. Sie benötigen Zahnersatz und die monatlichen Versicherungsprämie rechnet sich gegenüber den Kosten
  2. Wenn Sie an einer Parodontitis (Parodontose) leiden, denn mit Zahnverlusten ist zu rechnen.
  3. Viele tote, wurzelbehandelte Zähne, auch hier ist mit späteren Zahnverlusten zu rechnen.
  4. Viele stark gefüllte Zähne, "Jugendsünden". Hier werden sicher Kronen, Inlays etc. notwendig.
  5. Bereits viele vorhandene Kronen und Brücken, denn die halten nicht ewig.

Weniger Kosten beim Zahnarzt durch Zahnversicherung
Weniger Kosten beim Zahnarzt durch Zahnzusatzversicherung?

Welcher Tarif ist der richtige für mich?

Bei einigen Angeboten ist Vorsicht geboten, da sie entweder zu teuer sind, ein nicht mehr zeitgemäßes Leistungspektrum haben, oder gar nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bevor Sie also eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie sich im Klaren darüber werden, welche Leistungen Sie für sich versichern wollen, und in welchem Umfang Sie sich Zahlungen durch die Versicherung wünschen.

Für was brauche ich meine Zahnversicherung?

  1. Absicherung ohne (günstiger) oder bereits eingetretener Schäden? 
  2. Zahnersatz allgemein
  3. Implantate
  4. Funktionsanalytische Maßnahmen (z. B. Registrierung der Kiefergelenkposition und der Kiefergelenkbewegungen in Zusammenhang mit Zahnersatz)
  5. Keramische Verblendungen bei Brücken und Kronen (auch der Backenzähne)
  6. Inlays (hochwertige Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik)
  7. Andere private Zahnbehandlungen (Wurzelbehandlungen in besonderen Fällen, professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Laserbehandlungen)

Wenn Sie aufwendigen Zahnersatz auf sich zukommen sehen bzw. absichern möchten, dürften die Punkte 2-4 (5) für Sie von großer Wichtigkeit sein. 
Bei der Notwendigkeit, Ihre stark gefüllten Zähne mit hochwertigen, ästhetisch perfekten Maßnahmen zu erhalten, sind besonders die Punkte 6 und 7 zu beachten.
Natürlich ist eine Trennung der Leistungen nicht so einfach zu bewerkstelligen, aber wir wollen hier ja nur eine Hilfestellung geben.

Was ist besser: doppelter Kassenzuschuss, fester Betrag oder prozentual von der Rechnung?

Bei der Absicherung des Zahnersatzes ist es besonders wichtig, dass die Leistung der Zusatzversicherung nicht an eine (Vor-)Leistung der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt ist. Mit der neuen Festzuschussregelung sind nämlich die Krankenkassenzuschüsse unabhängig von der tatsächlichen Zahnersatzleistung (Implantat oder Klammerprothese) konstant aber eher gering, da die Kosten der Regelleistung (=einfachste Versorgung) für die Zuschusshöhe zugrunde gelegt wurde. Ein 100% Aufschlag auf den Festzuschuss durch eine Zusatzversicherung bringt daher bei aufwändigen Versorgungen, insbesondere bei vielen zu ersetzenden Zähnen nicht viel.

Viel besser sind Zusatzversicherungen zu beurteilen, die einen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag erstatten, da hier eine sichere Kalkulation vorab erfolgen kann und der Festzuschuss durch die Krankenkasse noch "on top" kommt. Natürlich ist dabei der Erstattungsumfang der Zahnzusatzversicherung von entscheidender Bedeutung, den der Versicherungsnehmer letztendlich aber über die Beitragssumme selber steuern kann.

Manche Policen sichern einen bestimmten Zuschussbetrag pro Jahr zu, der sich mit dem Alter der Police von Jahr zu Jahr sogar aufbauen kann. So eine Versicherung kann ebenfalls vernünftig sein, solange das Erstattungsverfahren transparent ist und somit der Versicherungsnehmer selber kalkulieren kann.

Zu beachten sind aber in allen Fällen technische Begrenzungen: für bestimmte Leistungsbereiche (Implantate, Zahnersatz) oder Begrenzung von privaten Leistungspositionen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte oder Ärzte (GOZ/GOÄ) auf den 2,3-fachen Satz (mittlerer Regelsatz), den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz der Regelspanne) oder unbegrenzt (darüber hinaus). Das kann ins Geld gehen, denn typischerweise werden hochwertige Leistungen oft oberhalb der Regelspanne (höher als der 3,5fache Satz) in Rechnung gesetzt.

Das versichern, was man tatsächlich benötigt

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zur Zeit nur noch den lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn von vorne (Kiefermitte) gezählt). Dahinter im Seitenzahnbereich gibt es für Keramik gar keinen Zuschuss. Früher war eine Keramikversorgung (Inlays, Kronen-Brücken) durch die aufwändigere zahntechnische Leistung teurer als eine Goldversorgung.
Durch die stark gestiegenen Goldmaterialkosten ist dies heute nicht mehr der Fall. Trotzdem bezuschussen einige Versicherer Keramikversorgungen heute immer noch schlechter. Achten Sie darauf, dass die Zahnzusatzversicherung in dem Umfang eine keramische Verblendung bzw. Vollverblendung oder Keramikversorgung mitträgt, wie Sie es sich wünschen. Bei Implantatbehandlungen sind begleitende Knochenaufbau-Maßnahmen nicht selten notwendig und können in seltenen Fällen sogar die Kosten der eigentlichen Implantation übertreffen. Überprüfen Sie, ob solche Maßnahmen in der Police mit abgedeckt sind, wenn Sie eine Implantatbehandlung umfassend absichern wollen.

Vor Abschluss: an alles gedacht? Fallstricke vermeiden

Achten Sie darauf, dass Ihnen mit der Zahnzusatzversicherung keine zusätzlichen Leistungen "mitverkauft" werden, die Sie gar nicht möchten (z. B. Krankentagegeld, Brille), aber mitbezahlen müssen. Sogenannte Kombi-Tarife bieten aus den verschiedenen Segmenten (Heilpraktiker, Sehhilfen, Zahnersatz) zwar Kostenbeteiligungen, diese sind aber oftmals nicht maßgeschneidert für den Zahnbereich und daher nur selten empfehlenswert.

Verlassen Sie sich nicht alleine auf die mündlichen Aussagen eines Versicherungsvertreters, da diese keine rechtliche Bindung haben! Leider machen viele Versicherungen auch in Ihren Prospekten nur sehr ungenaue bzw. missverständliche Angaben oder versprechen Erstattungen, die in der Praxis dann nicht erreichbar sind. Fragen Sie daher unbedingt nach, wenn Ihnen etwas unklar ist und lassen sich alles schriftlich bestätigen.

Wartezeiten beachten!

Beachten Sie die Wartezeiten, die von vielen Versicherern vor Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen vertraglich festgelegt werden. Daran sollten sie auch denken, wenn Sie sich über Zahnersatz bei einem Zahnarzt informieren und sich einen KVA/HKP erstellen lassen. Schon die festgestellte Behandlungsbedürftigkeit in der Wartezeit kann zum Ausschluss der Bezuschussung führen.

Mogeln geht meist ins Auge!

Die meisten Zahnzusatzversicherungen benötigen einen aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller. Es lohnt sich hier nicht, bekannte Probleme zu verschweigen, da im Versicherungsfall (z.B. Einreichen einer Zahnersatzrechnung) die Angaben noch nachträglich überprüft werden und Sie dann leer ausgehen. Sogar rechtliche Schritte könnten eingeleitet werden (bei V.a. Versicherungsbetrug).

 

Wenn Sie also bereits einen "Schaden" haben, z.B. dokumentiert durch den Zahnarzt, sollten Sie einen Versicherungstarif wählen, der angedachte Behandlungen mit einbezieht. 
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Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 18. Januar 2023