Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen: Ab 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgungskosten. Auch die Bonusstufen sinken – bei fünf Jahren lückenlosem Bonusheft von 70 auf 60 Prozent, bei zehn Jahren von 75 auf 65 Prozent. Wie stark sich das auswirkt, hängt von der Versorgung ab – ein Rechenbeispiel: Bei einer Krone für rund 800 € sinkt der Festzuschuss von derzeit ca. 239 € auf ca. 199 €, der Eigenanteil steigt also um rund 40 €. Bei einer Zahnlücke, die mit einem Implantat versorgt wird, fällt der Zuschuss um rund 92 € geringer aus.
Wer vor dem Stichtag einen bewilligten Festzuschuss hat, behält den bisherigen Satz – ein bereits genehmigter Heil- und Kostenplan lohnt sich also, noch 2026 umzusetzen. Unverändert bleibt die Härtefallregelung: Wer die Belastungsgrenze unterschreitet, bekommt weiterhin die volle Regelversorgung erstattet. Wer knapp darüber liegt, trägt die Mehrbelastung dagegen vollständig. Mit dem Festzuschuss-Rechner für Zahnersatz lässt sich der künftige Eigenanteil schon jetzt überschlagen.
Patienten mit anstehendem Zahnersatz sollten frühzeitig mit ihrer Praxis besprechen, ob eine Behandlung noch 2026 begonnen werden kann.
Quelle: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, § 55 Abs. 1/2 SGB V n.F., BGBl. 2026 I, verkündet 30.07.2026.
