„Vor der Frage, wo finde ich einen guten Arzt, steht
heute oft die Frage: wie finde ich ein verlässliches Portal? Wichtiger
ist es deshalb, allgemein gültige Qualitätsstandards für die
Online-Bewertung zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll für
den Patienten die Verlässlichkeit der angebotenen Information
gewährleisten“, so Oesterreich weiter. Patienten benötigen zur
Mitwirkung im Gesundheitssystem zuverlässige und verständliche
Informationen. Nur gut informierte Patienten können ihr Recht auf freie
Arztwahl gezielt nutzen.
Bundeszahnärztekammer und ÄZQ haben die Broschüre
„Gute Praxis, Zahnarztbewertungsportale. Qualitätsanforderungen für
Zahnarztbewertungsportale“ herausgegeben. Die Druckschrift richtet sich
an Anbieter und Nutzer von Bewertungsportalen. Patienten können an Hand
der formulierten Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen.
Entwicklern und Betreibern von Online-Portalen hilft der Katalog, ihr
Angebot zu optimieren. „Damit wurde ein wichtiger Beitrag für die
Qualitätssicherung im Interesse der Patienten geleistet. Verlässliche
Angebote im Netz können mit dieser Checkliste leichter identifiziert
werden“, so Prof. Günter Ollenschläger, Leiter des ÄZQ.
Der Kriterienkatalog „Gute Praxis, Zahnarztbewertungsportale“ ist online eingestellt unter www.bzaek.de. Die Qualitätsanforderungen für Arzt- und Zahnarztbewertungsportale sind auch beim ÄZQ abrufbar: www.arztbewertungsportale.de