Zahnarzt-Honorar seit 1988 gleich – die Politik spart, der Patient soll zahlen

Steigende Eigenanteile sind keine Erfindung der Praxen. Sie sind die zwangsläufige Folge einer Gebührenordnung, die seit 1988 nicht angepasst wurde.

Mit den Zahnärzten heult niemand. Sie gelten als gut verdienend, ihre Rechnungen als hoch. Lassen wir dieses Bild stehen — um Mitleid mit dem Zahnarzt geht es hier nicht. Es geht um Ihre Rechnung: warum sie steigt, und an welche Adresse die Beschwerde gehört. Die führt nicht in die Praxis, sondern zum Gesetzgeber. Und die Teuerung steht schon auf den Rechnungen von heute.

Wer wäre bereit, für ein Gehalt von 1988 zu arbeiten?

Private Zahnarztleistungen werden nach einer Gebührenordnung abgerechnet, die in weiten Teilen von 1988 stammt. Selbst die Anpassungen von 2012 sind mittlerweile völlig unterbewertet.

Wären Sie bereit, 2026 noch für den Lohn von 1988 zu arbeiten — bei heutiger Miete, heutigen Gehältern, heutigen Materialpreisen? Der Zahnarzt kann es nicht. Und anders als andere darf er den veralteten Tarif nicht selbst korrigieren: Ändern kann die Gebührenordnung allein der Gesetzgeber — und der tut es nicht.

Vergleich: Was der Zahnarzt für eine Zahnentfernung 1988 bekam und was das Honorar heute real noch wert ist

Beispiel Zahnentfernung: Das Honorar ist seit 1988 unverändert — real ist davon heute weniger als die Hälfte übrig.

Den Inflationsausgleich kann sich der Zahnarzt nur beim Patienten holen

Bleibt der Tarif eingefroren, während Personal, Miete und Material zu Preisen von 2026 bezahlt werden müssen, kann die Lücke am Ende nur einer schließen: der Patient. Und das geschieht längst — mit System. Die Bundeszahnärztekammer hat dafür eine eigene Internetseite eingerichtet, goz-honorarvereinbarung.de, mit fertigen Vertragsvorlagen und Argumentationshilfen. Die Kammern raten den Praxen ausdrücklich, den Mehraufwand über eine schriftliche Honorarvereinbarung abzubilden. Das ist die offizielle Marschrichtung.

Für Patienten heißt das: Was vor Kurzem die Ausnahme war, wird zur Regel. Vor allem die Zahnerhaltung mit Wurzelbehandlungen oder die Chirurgie sind so unterbewertet, dass sie wirtschaftlich gar nicht mehr zu erbringen sind. Zahnersatz bleibt der Hebel. Vor der Behandlung wird eine Honorarvereinbarung zur Unterschrift bereitliegen. Was darin über die Erstattung von Versicherung und Beihilfe hinausgeht, zahlen Sie selbst — auch als Privatversicherter.

Ein Schelm, wer denkt, der Gesetzgeber spare hier auf Kosten des Patienten

Die Honorarvereinbarung ist keine Masche, mit der sich Praxen bereichern. Sie ist eine Notfallmaßnahme — die Reaktion auf eine Gebührenordnung, die der Gesetzgeber nicht anpasst. Solange er das versäumt, hält er die eigenen Bücher ruhig und verschiebt den fälligen Ausgleich auf die private Rechnung. Der Zahnarzt steht dafür am Empfang in der Kritik; die Ursache aber sitzt in Berlin. Diese Notfallmaßnahmen, die Ihre Rechnung heute verteuern, haben Sie nicht Ihrer Praxis zu verdanken — sondern einem Gesetzgeber, der sich seit fast vier Jahrzehnten wegduckt.

Wie die veraltete Gebührenordnung im Detail funktioniert, lesen Sie unter Vergütung für Zahnärzte seit Jahrzehnten nicht angepasst. Und was ein Zahnarzt für eine einzelne Behandlung tatsächlich bekommt, schätzen Sie im Honorar-Quiz — die meisten liegen deutlich daneben.


Letzte Aktualisierung am Montag, 25. Mai 2026