Vorläufige Bilanz zum Patientenrechtegesetz ist gemischt


„Zahnmedizinische Behandlungen sind keine
Controlling-Prozesse, die mit bürokratischen Auflagen optimiert werden
können“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
„Die Verschärfungen im Bereich der Dokumentation, Einwilligung und
Aufklärung reduzieren die Behandlungszeit, dies kommt dem Patienten
nicht zu Gute. Bei allem Verständnis für eine Bündelung der
verschiedenen Rechtsgrundlagen: Hier schießt der Gesetzgeber über das
Ziel hinaus ohne den Versorgungsalltag im Blick zu haben.“

Der
Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, erklärte:
„Die Absicht des Gesetzgebers, Patientenrechte zu ordnen und zu
kodifizieren, begrüßen wir. Aber in der Umsetzung hapert es an einigen
Stellen. Es ist zwar erfreulich, dass die Krankenkassen zukünftig
Entscheidungen über beantragte Therapien nicht mehr beliebig verzögern
können. Aber leider führt die Einführung enger Fristen dazu, dass das
bewährte Gutachterverfahren im zahnmedizinischen Bereich ausgehebelt
wird.“

Positiv bewerten BZÄK und KZBV, dass einer
generellen Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung
eine Absage erteilt wurde. Diese hätten zu einer Defensivmedizin
geführt.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 23 Mai 2012