Der Bundestag wurde von der Unionsfraktion aufgefordert, die längst nicht mehr zeitgemäße Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte an die moderne Medizin anzupassen. Dabei wird nicht nur eine einmalige Aufwertung gefordert, sondern auch die Sicherstellung einer regelmäßigen Anpassung an den medizinischen Fortschritt und die tatsächliche Kostenentwicklung. Mit anderen Worten, die Union fordert den Bundestag auf, endlich seiner Pflicht nachzukommen.
Was ist die Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ) legt fest, wie viel Honorar Ärzte und Zahnärzte für erbrachte Privatleistung erhalten. Eigentlich hat sich der Staat verpflichtet, die Gebührenordnung regelmäßig anzupassen, um Kostenentwicklung und Inflation auszugleichen. Die Realität sieht leider anders aus: die meisten Positionen bei den Zahnärzten stammen von 1987, einige sogar noch von 1965, wenige wurden 2012 angepasst. Die Gebührenordnung der Ärzte ist über 25 Jahre alt..
Verdienen (Zahn)Ärzte nicht genug?
Würden Sie 35 Jahre lang für den gleichen Lohn arbeiten? Die Kosten haben sich verdoppelt und Ärzte und Zahnärzte können ihre Einnahmen nur über eine Erhöhung von Preisen regulieren.
Im Gesundheitssystem wird der Patient zur Kasse gebeten
Seit vielen Jahren kämpfen Ärzte und Zahnärzte für eine faire Bezahlung. Während der Staat erst kürzlich die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) angepasst hat, mauert er weiterhin bei GOÄ und GOZ. Umso hoffnungsvoller blickt man nach Berlin, ob die Forderungen der Union Bewegung in die Sache bringen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt