Preise wie vor 24 Jahren - die neue Gebührenordnung für Zahnärzte 2012

Berlin, 21.10.2011 - Am 22. Oktober 1987 wurde die GOZ erstmals

veröffentlicht. Fast ein Viertel Jahrhundert später wurde jetzt von der

Bundesregierung eine GOZ-Novelle vorgelegt. Zwar sind hier punktuelle

Verbesserungen vorgenommen worden – etwa beim Bürokratieabbau oder in

Richtung mehr Transparenz im Verhältnis Zahnarzt, Patient und

Versicherungsträger. Allerdings hat sich die Zahnmedizin in dieser Zeit

auch immens weiter entwickelt. Wissenschaftlicher Fortschritt, höhere

Qualität und damit verbundene höhere Behandlungskosten werden durch die

geplante GOZ-Novelle aber keineswegs abgebildet.

 

„Mehr Prävention, aufwändigere Technologien sowie

hochwertigere Füllungen und Zahnersatz stellen völlig neue

Herausforderungen an eine moderne Gebührenordnung, als es 1987 der Fall

war. Nicht nur an uns Zahnmediziner, sondern auch an eine umfassende

Neubewertung der Behandlungskosten. Diesem Anspruch wird der Entwurf der

Bundesregierung nicht gerecht. Einem zahnmedizinischen Realitätstest

2011 hält eine solche GOZ-Novelle daher nicht stand“, stellt

BZÄK-Präsident Dr. Engel hierzu fest.

Besonders wird seitens der deutschen Zahnärzteschaft

kritisiert, dass der so genannte GOZ-Punktwert – wichtig für die

Berechnung von privatzahnärztlichen Leistungen – nach Plänen der

Bundesregierung nach über zwei Jahrzehnten konstant bleiben soll. In der

GOZ von 1987 betrug der Punktwert 11 Pfennige. Mit der neuen GOZ soll

der Zahnarzt 5,62421 Cent berechnen können. Das Einzige, was sich somit

nach 24 Jahren für den Berufsstand der Zahnärzte geändert hat, ist die

Währung.

Während der Punktwert seit 1987 eingefroren bleibt,

sind die Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel in Deutschland

immens gestiegen. Zusätzlich haben die Personal- und Sachkosten in den

Zahnarztpraxen Jahr für Jahr zugenommen. Beispiel Hygienekosten: Der

immer weiter verbesserte Infektionsschutz für die Patienten in deutschen

Zahnarztpraxen ist mit erheblichem finanziellem Mehraufwand im Sach-

und Personalbereich verbunden. Allein im Zeitraum 1996 bis 2006 sind

diese Kosten in den Zahnarztpraxen statistisch nachweisbar um über 80%

gestiegen.

„Die Bundesregierung will uns mit dieser Novelle

nach 24 Jahren Hängepartie eine wei-tere Nullrunde verschreiben. Alles

wurde nachweislich teurer – nur die GOZ soll gleich bleiben. Die

betriebswirtschaftliche Realität der Zahnarztpraxen in Deutschland

bleibt so völlig unberücksichtigt – trotz expliziter Vorgaben aus dem

Zahnheilkundegesetz. Eine qualitativ hochwertige Behandlung für

Patientinnen und Patienten nach aktuellem wissenschaftlichem Stand wird

damit ad absurdum geführt“, so Dr. Engel.

Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige

Zustimmung das letzte Wort und kann diesen Entwurf in seinem Beratungen

zur GOZ-Novelle im November entsprechend korrigieren. „Die deutsche

Zahnärzteschaft wird jetzt gemeinsam mit Patientenvertretern und

weiteren Berufsverbänden auf erhebliche Nachbesserungen drängen. Für

eine zeitgemäße GOZ und eine zahnmedizinische Versorgung auf hohem

Niveau. Das schließt auch ganz klar eine leistungsgerechte Vergütung

unseres Berufsstandes über einen realistischen Punktwert ein“, so der

BZÄK-Präsident abschließend.

Weitere Informationen

Unter www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements/preisentwicklung.html

finden

Sie zwei erläuternde Infografiken zur Thematik: Ein Vergleich

steigender Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel und einem

konstanten GOZ-Punktwert seit 1988 sowie eine Grafik zum Thema

steigender Hygienekosten für Zahnarztpraxen.

Weitere aktuelle Positionen der BZÄK zur GOZ-Novelle finden Sie auch unter www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements.html .

 

Letzte Aktualisierung am Freitag, 21. Oktober 2011

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