„hochwertigere Füllungen und
Zahnersatz sowie aufwändigere Technologien spiegelten sich nicht in der
Gebührenordnung wider. Nun werden einige zahnärztliche Leistungen neu
aufgenommen. Auf eine Öffnungsklausel wurde verzichtet, damit bleibt die
freie Arztwahl erhalten.“
Die Novellierung der GOZ orientiert sich dennoch
viel zu wenig am wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde und
ignoriert die Kostenentwicklungen der letzten Jahre. Der sogenannte
Punktwert wurde trotz der immensen Kostensteigerungen seit 1987 nicht
erhöht. So wurde der GOZ Punktwert nicht einmal an den Punktwert der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angepasst. Diese Kritik hat die
Bundesversammlung der BZÄK vom vergangenen Wochenende in verschiedenen
Anträgen deutlich zum Ausdruck gebracht.
„Die Vergütung zahnärztlicher Leistungen sollte am
realen Leistungsbedarf der Patienten und nicht an willkürlichen,
finanzpolitischen Vorgaben orientiert sein. Diese Novellierung steuert
vordergründig die Ausgabenentwicklung in der Privaten
Krankenversicherung. Es kann nicht sein, dass medizinische Leistungen
auf höchstem Niveau erbracht werden sollen, aber diese Leistungen nicht
mehr bezahlt werden wollen“, kritisiert Engel.
Die novellierte Gebührenordnung soll zum 1. Januar
2012 in den Praxen Einzug halten. Sie bringt Patienten und Zahnärzten
mehr Klarheit in Abrechnungsfragen.