Kassenärzte-Chef Andreas Gassen fordert die Abschaffung aller freiwilligen Kassenleistungen – von Homöopathie bis zur professionellen Zahnreinigung. Einsparvolumen: knapp eine Milliarde Euro. Die Summe klingt überschaubar, aber die Forderung wirft eine Grundsatzfrage auf: Kann sich ein Sozialsystem, das unter dem Druck immer teurerer Therapien steht, noch Leistungen ohne solide Evidenz leisten?
Kosten explodieren in Gesundheitssystem
Die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung ist ernst. Die GKV-Ausgaben lagen 2024 bei über 319 Milliarden Euro, die Zusatzbeiträge sind 2025 auf durchschnittlich 2,5 Prozent gestiegen – ein Sprung um 0,8 Prozentpunkte. Die Finanzreserven der Kassen betrugen Ende 2024 nur noch 2,1 Milliarden Euro und lagen damit deutlich unter der gesetzlichen Mindestreserve. Gleichzeitig treiben neue Therapien, Medikamente und Diagnostikverfahren die Kosten weiter nach oben. Allein die Krankenhausausgaben stiegen 2024 um fast neun Prozent.
In diesem Umfeld stellt Gassen eine unbequeme, aber berechtigte Frage: Wofür gibt das Solidarsystem eigentlich Geld aus – und wofür sollte es das nicht tun?
Satzungsleistungen: Werbung mit Beitragsgeld
Die sogenannten Satzungsleistungen sind freiwillige Extras einzelner Kassen, die über den verbindlichen Leistungskatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hinausgehen. Dazu gehören unter anderem Homöopathie, Anthroposophie, Osteopathie, Zuschüsse für Fitnesstracker – und eben die professionelle Zahnreinigung. Gemeinsam ist diesen Leistungen: Der G-BA hat sie nicht als medizinisch notwendig in den Leistungskatalog aufgenommen. Manche, wie die Homöopathie, haben überhaupt keine wissenschaftliche Grundlage. Andere, wie die PZR, haben zwar einen praktischen Nutzen, aber keinen in Studien belegten klinischen Vorteil für die Zielgruppe, an die sich die Zuschüsse richten.
Was alle Satzungsleistungen verbindet: Sie dienen den Kassen primär als Wettbewerbsinstrument zur Versichertenwerbung. Das Geld dafür stammt aus den Beiträgen der Solidargemeinschaft.
Die Grundsatzfrage: Evidenz oder „Nice to have“?
Gassens Forderung berührt einen Punkt, der über die aktuelle Spardebatte hinausgeht. In einem Gesundheitssystem, das jährlich mit neuen, oft sehr teuren Therapien und Diagnostikverfahren konfrontiert wird, stellt sich die Frage nach der Prioritätensetzung immer drängender. Immuntherapien, personalisierte Medizin, neue Operationsverfahren – die medizinischen Möglichkeiten wachsen, und mit ihnen die Kosten. Ein solidarisch finanziertes System kann nicht alles bezahlen. Es muss Prioritäten setzen. Und die sollten sich an der wissenschaftlichen Evidenz orientieren.
Das Prinzip ist eigentlich klar geregelt: Der G-BA prüft Nutzen und Wirtschaftlichkeit, bevor eine Leistung in den Katalog aufgenommen wird. Satzungsleistungen umgehen dieses Prinzip. Sie schaffen einen unregulierten Bereich, in dem Kassen nach eigenem Ermessen Beitragsgelder für Leistungen ausgeben, deren Nutzen entweder nicht geprüft oder nicht belegt ist.
Das Beispiel Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung illustriert das Problem gut. Ein Cochrane Review (Lamont et al., 2018) kommt mit hoher Evidenzsicherheit zu dem Ergebnis, dass eine routinemäßig eingeplante PZR bei Erwachsenen ohne schwere Parodontitis keinen messbaren Unterschied bei Zahnfleischentzündung, Sondierungstiefen oder Lebensqualität macht – verglichen mit einer Behandlung nur bei Bedarf.
Anders bei Parodontitis: Hier hat die regelmäßige professionelle Zahnreinigung einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen – und genau deshalb ist sie seit Juli 2021 auch reguläre Kassenleistung. Im Rahmen der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) wird sie von allen gesetzlichen Kassen bezahlt, nicht als freiwilliger Zuschuss, sondern als vom G-BA beschlossene Pflichtleistung. Das System funktioniert also dort, wo die Evidenz es verlangt.
Die PZR ist trotzdem nicht wertlos. Sie fördert das Gesundheitsbewusstsein, motiviert zur besseren häuslichen Pflege und gibt dem Praxisteam die Möglichkeit, den Zustand der Mundgesundheit regelmäßig zu kontrollieren. Das sind gute Gründe, sich privat für eine PZR zu entscheiden. Ob sie aber aus dem Topf der Solidargemeinschaft bezuschusst werden muss, ist eine andere Frage.
Was das für Patienten bedeutet
Sollten Satzungsleistungen tatsächlich gestrichen werden, betrifft das die PZR nur am Rande: Die meisten Versicherten zahlen sie ohnehin selbst, und für Parodontitis-Patienten ändert sich nichts – ihre professionelle Reinigung bleibt über die UPT gesichert. Wer bisher einen Zuschuss erhalten hat, müsste die üblichen Kosten von 80 bis 150 Euro künftig vollständig selbst tragen.
Die eigentliche Botschaft ist eine andere: Ein Gesundheitssystem, das unter dem Druck steigender Kosten steht, muss sich entscheiden, wofür es die begrenzten Mittel einsetzt – für evidenzbasierte Medizin oder für Marketingmaßnahmen. Dass diese Diskussion jetzt geführt wird, ist überfällig.
Quellen:
Redaktionsnetzwerk Deutschland, Interview mit Andreas Gassen (KBV), 23.02.2026; ZDF heute, Handelsblatt
Bundesgesundheitsministerium: Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2024, 07.03.2025; BMG
Lamont T et al. „Routine scale and polish for periodontal health in adults.“ Cochrane Database of Systematic Reviews 2018, Issue 12; Cochrane Library
Matthews DC, Al-Waeli H. „Benefits of Dental Scaling and Polishing in Adults: A Rapid Review and Evidence Synthesis.“ JDR Clinical & Translational Research 2025; PubMed
Verbraucherzentrale: Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung; verbraucherzentrale.de
